Für die ECA BGH Urteil Wettbewerbsrecht endgültig rechtskräftig
27.05.2014
Wissenschaft, Forschung & Technik
Nachdem bereits das OLG Köln und der BGH-Bundesgerichtshof einem Wettbewerber der ECA untersagt hatten, im geschäftlichen Verkehr - Coaching-Newsletter - zu Wettbewerbszwecken die ECA pauschal zu verunglimpfen, hat das Bundesverfassungsgericht nun mit Beschluss vom 20. Dezember 2012, Az. 1 BvR 3122/11, die von dem Wettbewerber erhobene Verfassungsbeschwerde verworfen. Das wurde erst heute bekannt. Damit ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.05.2011 nicht mehr anfechtbar.
Der Bundesgerichtshof hat Wettbewerbern im Coaching-Markt deutlich Grenzen hinsichtlich von Äußerungen betreffend Mitbewerbern gesetzt. Mitbewerber dürfen nicht durch pauschale Äußerungen herabgesetzt und verunglimpft werden. Derartige Äußerungen sind nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Sie sind besonders streng zu bewerten, wenn sie Wettbewerbszecken dienen. Die Äußerungen des Wettbewerbers hat der Bundesgerichtshof deshalb als unlautere und unzulässige geschäftliche Handlung qualifiziert. Das gilt nach den Feststellungen des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn die Herabsetzung, wie hier, durch verlinkte Artikel herbeigeführt wird. Bei Zuwiderhandlung drohen: Geldstrafe von 250.000 Euro oder Haftstrafe. Dr. jur. Gudrun Henne, ECA Vizepräsidentin: "Die Begründung des Urteils durch den BGH ist das logische Ergebnis einer gerechten Güterabwägung zwischen Meinungsfreiheit und Wettbewerbsschutz. Das Urteil bestätigt den gesunden Menschenverstand: Mitbewerber darf man nicht ohne beweisbaren konkreten Grund abwerten und beschimpfen. Das verstößt gegen den guten Geschmack und faires Verhalten."
Bernhard Juchniewicz, ECA Präsident: "Das BGH-Urteil ist nicht zuletzt deshalb so wichtig, weil es erstmals in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht den einwandfreien Umgang untereinander als Wettbewerber auch bei professionellen Coachs verlangt. Damit ist ein weiterer Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Berufsausübung von professionellen Coachs und anderen Freiberuflern getan. Die ECA sieht sich auch diesbezüglich als Vertreter der Interessen seiner Mitglieder, die Rechtssicherheit und menschlich - kollegialen Respekt und Wertschätzung verdienen. Bereits seit ihrer Gründung im Jahr 1994 setzt sich die European Coaching Association für die Schaffung von Standards in der professionellen Zusatzausbildung und für das Berufsbild Coach (http://www.european-coaching-association.de/view/vision-49.html) ein. ECA-Mitglieder verpflichten sich bereits bei ihrem ECA Berufsverband Eintritt dem ECA Berufsbild, das unter anderem die Verpflichtung zu einem fairen Wettbewerb mit Kolleginnen / Kollegen / Wettbewerbern beinhaltet. Die European Coaching Association schafft auch mit ihren Lizenzierungen professioneller Coaches (unterteilt in: Basic-, Advanced-, Expert-Level und differenziert zusätzlich nach Kern-Kompetenzen) Standards und Transparenz für einen - zukünftig - übersichtlichen Markt. Den Grad der Praxis- & Kernkompetenzen des Coaches spiegelt die individuelle Lizenzierung (http://www.european-coaching-association.de/view/berufsverband-lizensierung-40.html) auch in der ECA Honorar-Ordnung wieder und schafft eine Orientierung für Unternehmen und Führungskräfte / Teams und Privatpersonen / Familien / Angehörigen."
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