Pressemitteilung von A Scherer

Ganz schön Laser - Was macht ein Laserschutzbauftragter?


Wissenschaft, Forschung & Technik

Das Ziel bei Events wie Lasershows ist es, Menschen zu begeistern und zu berühren. Um den reibungslosen Ablauf und die Sicherheit einer Lasershow zu gewährleisten, ist es notwendig, dass ein ausgebildeter und kompetenter Laserschutzbeauftragter anwesend ist. Wir klären im Folgenden wie man Laserschutzbeauftragter wird und was die Aufgaben sind.

Ein Laserbeauftragter gestaltet Lasershows sicher und beachtet die aktuellen Regelungen zum Laserschutz. Bereits bei Aufbau und Installation von Lasershows muss er dafür Sorge tragen, dass Showlaser und Lasergeräte sicher sind und keine Gefahr für das Publikum und Beschäftigte darstellen. In den meisten Fällen ist ein Laserschutzbeauftragter nach OStrV und DGUV V11 gesetzlich vorgeschrieben. Zwingend erforderlich ist ein Laserbeauftragter bei den Laserklassen 3R, 3B und Laserklasse 4. Die Ausnahmen bilden hier die Laserklassen 1 und 2 gemäß DIN EN 60825-1:2008, wenn ausschließlich nur diese Klassen angewendet werden.

Was macht ein Laserschutzbeauftragter?
Der Laserbeauftragte muss eine Reihe von Aufgaben erfüllen. Dazu gehören:
- Erstellung und oder Unterstützung einer Gefährdungsbeurteilung
- Mitwirkung bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen, welche in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden
- Unterweisung von Mitarbeitern, Darstellern, Künstlern
- Abgrenzen und Kennzeichnen des Laserbereiches
- Gewährleistung des sicheren Betriebs von Lasern durch regelmäßige Kontrollen

Wie wird man ein Laserschutzbeauftragter?
Die Sachkunde eines Laserbeauftragten muss durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Laserschutzkurs mit anschließend bestandener Prüfung erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass man erforderliches Wissen wiedergeben und anwenden kann. Ein allgemeiner Kurs dauert zwischen 6 und 8 Stunden. Der Laserschutzkurs endet (nach OstrV) mit einem Multiple Choice Test. Es wird nur abgefragt, was zuvor im Kurs behandelt wurde. Für einen interessierten "Laseristen" stellt die Prüfung keine Hürde dar. Bei den meisten Prüfungen können daher alle Unterlagen benutzt werden.

Was sind die Inhalte eines Laserschutzkurses?
- Lasersicherheitsvorschriften/Laserschutzvorschriften
- Laserklassen
- Physikalische Grundlagen
- Laserschutz
- Aufgaben und Pflichten des Laserschutzbeauftragten
- EN 60825-1
- Optische Strahlenschutzverordnung (OStrV)
- Brandschutz
- Elektrische Sicherheit
- Weitere Gefahrenquellen
- Laserschutz im Showbereich
- Klassifizierung von Lasergeräten
- Abgrenzung Laserbereich, Zuschauerbereich, Bedienbereich
- Grenzwerte für ungefährliche Laserstrahlung
- Vorschriften für Bühnenlaseranlagen (Din 56912)
- Technische Dokumentation
- Strahlungsmessung
- Gerätekunde
Laserschutzbauftragter Laserschutzbauftragter Seminar Laserschein

http://laserabnahme.de/
LASA Berlin
Holzmarktstr. 19-23 10243 Berlin

Pressekontakt
http://laserabnahme.de/
LASA Berlin
Holzmarktstr. 19-23 10243 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel in dieser Kategorie
21.11.2024 | MERKLE CAE SOLUTIONS GmbH
Merkle CAE Solutions "On AIR"
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 70
PM gesamt: 419.166
PM aufgerufen: 71.087.118