DerYachtAnwalt - Erfolgreiche Sonderversteuerung von Yachten in Kroatien
08.07.2013 / ID: 125879
Auto & Verkehr
Frankfurt/Split
Am 1. Juli 2013 trat Kroatien der EU bei. Tausende von Yachten lagen als Gastboote ohne EU-Versteuerung in Kroatien. Für viele EU-Yachteigner (EU-Bürger) bedeutete dies, quasi über Nacht ein automatisch steuerpflichtiges Boot in Kroatien liegen zu haben. Das Problem: Kroatien hat normalerweise 25% Umsatzsteuer! Um hier Finanzierungsprobleme zu vermeiden und langjährige Yachteigner mit Boot in Kroatien nicht zu verprellen, schuf gab die kroatische Regierung eine bis 31.5.13 begrenzte Möglichkeit, eine Yacht in Kroatien vorübergehend einzuführen und einer 5% der Sonder-Einfuhrumsatzsteuer zu unterwerfen, um dann ab 1. Juli ein binnenversteuertes Boot zu haben.
CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte hat als Spezialkanzlei die meisten Yachten in Dalmatien erfolgreich begleitet. Bis 31. Mai 2013 wurde für alle betreuten neuen wie gebrauchten Yachten das einmalige Sonderversteuerungsverfahren erfolgreich abgewickelt. Dies hat Eignern teilweise enorme Einsparungen gebracht, da sie anstelle von 19 plus X % lediglich 5% haben zahlen müssen.
Nunmehr werden die Yachten im kroatischen Register eingetragen und umgeflaggt.
Das einmalige Verfahren im Zuge des EU-Beitritts Kroatiens war mit vielen Turbulenzen verbunden. Als im Januar 2013 die kroatische Regierung ein Gesetz zur Einfuhrumsatzsteuer-Sonderregelung für in Kroatien liegende und unversteuerte Yachten mit EU-Flagge verkündete, überraschte sie selbst Insider. Danach sollte es möglich sein, selbst neue Yachten noch bis 31.05.2013 in Kroatien vorübergehend einzuführen und zum Sondersatz von 5% der Einfuhrumsatzsteuer zu unterwerfen. So versteuerte Yachten würden dann in der Nach zum 1. Juli binnenverstrickt, d.h. sie würden zum Super-Tarif als EU-umsatzversteuert gelten.
Die Folgemonate blieben turbulent, denn die Skeptiker bezweifelten, ob das Konstrukt aus EU-Sicht halten würde und selbst bei den Optimisten war eine Spur von Risikokalkül zu spüren. Die Gerüchteküche kochte. Problematisch war vor allem, dass die Behörden großteils mit dem unbekannten Verfahren selbst überfordert waren, kaum klare Auskünfte erteilten und laufende Prozesse immer wieder durch neue Forderungen verwirrten. Alleine z.B. die Form, wie bestimmte Dokumente und Nachweise zu erbringen waren, wechselte oft wöchentlich: Von der Kopie oder dem Scan bis zur notariellen Beglaubigung des Originals mit Apostille reichte die Spannweite und damit die Herausforderung für das Dokumentenmanagement.
Zum Ende Juni 2013 und kurz vor EU-Beitritt hat die kroatische Regierung die Regelung vom Januar durch eine neue ersetzt und klargestellt, dass alle Yachten, neue wie gebrauchte, die bis zum 31.05.2013 in den vorübergehenden Einfuhr und anschließend Sonderversteuerungsprozess eingeführt worden waren, als nach kroatischem Zollrecht ordnungsgemäß versteuert gelten würden. Mit dem Moment des Beitritts würden sie dann auch als EU-versteuert gelten.
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