Kroatien: Weihnachtsgeschenk für Yachteigner zum EU-Beitritt mit Haken und Ösen?
10.12.2012
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Richtig ist, dass die Fünftel-Regelung per Gesetz am 30.11.2012 vom Parlament abgesegnet wurde. Völlig offen sind die Ausführungsbestimmungen, an denen laut Auskunft des kroatischen Marineministeriums, mit dem wir in enger Kommunikation stehen, noch gearbeitet wird. Hier müssen mehrere Ministerien gekoppelt werden, da es sich nicht nur um eine Frage der Umsatzsteuer handele. Auch sei das eine nicht ganz einfache Sache, denn bei einem EU-MwSt-Mindestsatz von 15% greift Kroatien im Rahmen des Beitritts in eine einmalige "Trickkiste" und wird dabei von den benachbarten EU-Länder, vor allem Slowenien, mit Argwohn beobachtet.
Fest steht aber jetzt schon, dass dieser verminderte Steuersatz nur für gebrauchte Boote und Yachten gelten wird, die derzeit in Kroatien unter dem sogenannten Zollverschluss (offiziell: "Status der vorübergehenden Einfuhr") liegen. Die Eigner dieser Yachten haben ja bisher noch keine Umsatzsteuer bezahlt, weshalb ihnen beim EU-Beitritt Kroatiens eine Nachversteuerung droht. Vor allem ist noch nicht ganz klar, welchen Yachten der Status der "vorübergehenden Einfuhr" zuerkannt wird, denn nur diese können das "Sonder-Angebot" in Anspruch nehmen. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfuhren, hat der Zoll im November damit begonnen hat, in den Marinas die für den ermäßigten Steuersatz in Frage kommenden Yachten zu erfassen.
Im Klartext zumindest schon heute: Für alle Yachten OHNE ZOLLVERSCHLUSS sind 33% = 25% Umsatzsteuer + 8 % Zoll fällig! Und darunter fallen die meisten nicht versteuerten Boote und Yachten in Kroatien.
Wir informieren, sobald wir weitere Meldungen aus dem Ministerium bekommen.
Aber auch für die Yachteigner, die nicht in den Genuß der Sonderreglung kommen gibt es legale Lösungen: http://www.der-yacht-anwalt.de/service-fuer-yacht-eigner/brennpunkt-kroatien-und-eu/
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