Pressemitteilung von Herr Dirk Dr Ciper

Ciper & Coll., die Anwaltskanzlei für Personenschadenrecht, Schmerzensgeld (bundesweit) informiert:


Auto & Verkehr

Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll.: Das Landgericht Essen gibt den Rechtsanwälten zum wiederholten Male recht:


Landgericht Essen - vom 27. November 2013

Verkehrsunfallrecht - Versicherungsrecht - Personenschadenrecht:

Oberschenkelmehrfachfraktur, trimalleoläre Sprunggelenkluxationsfraktur, MFK 4 und 5-Frakturen, LG Essen, Az. 11 O 483/05


Chronologie:

Der Kläger erlitt im November 2003 unverschuldet einen Verkehrsunfall und wurde dabei schwer verletzt. Er zog sich u.a. mehrere Frakturen zu. Der verklagte Unfallverursacher war wegen fahrlässiger Strassenverkehrsgefährdung sowie Körperverletzung vom Amtsgericht Bottrop (Az. 27 Ds 40 Js 58/04 (460/04) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt worden. Auch heute noch leidet der Geschädigte an den Unfallfolgen.


Verfahren:

Die Haftung des Unfallgegners war unstrittig, fraglich war die Höhe der Ansprüche. Das Landgericht Essen verurteilte den Beklagten nach umfangreicher Beweiswürdigung zu einem Schmerzensgeld von noch weiteren 40.000,- Euro, nachdem vorprozessual bereits 20.000,- Euro gezahlt worden waren. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht die unfallbedingten körperlichen Verletzungen des Geschädigten.


Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Anders als im Arzthaftungsrecht ist im Verkehrsunfallrecht die Haftung dem Grunde nach oftmals unstrittig. Wird jedoch vorgerichtlich vom Versicherer des Schädigers nicht angemessen reguliert, so wie im vorliegenden Fall, muss der Geschädigte gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, so Dr D.C.Ciper LLM und Marius B. Gilsbach, die bearbeitenden Anwälte der Sache. Das Gericht soll bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe alle relevanten Umstände berücksichtigen.
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Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
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fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

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