ARAG Rechtsschutzversicherung auf Abwegen! Dr. Paul-Otto Faßbender ignoriert Beschwerden.
24.03.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Gerne lässt Paul Otto Faßbender, Vorstandsvorsitzender der ARAG Versicherung über die Medien verbreiten, dass er es überdrüssig sei, einen jahrzehntelangen Rechtsstreit gegen seine Schwester vor dem Landgericht Düsseldorf führen zu müssen. Es geht immerhin um beträchtliche Summen: Von über 30 Millionen Euro ist die Rede.
Glückspilz Faßbender, der sein Milliardenunternehmen im Wege des Familienübergangs erworben hat, wobei er allerdings zunächst seinen Vetter Ludwig mittels gerichtlicher Hilfe "herauskegeln" musste, scheint es auf der anderen Seite mit Rechtsstreitigkeiten gegen die deutsche Anwaltschaft dann doch ganz anders zu sehen: Auf entsprechende Rückfragen, weshalb seine Schadenabteilung der Anwaltschaft bei der Regulierung berechtigter Ansprüche immer wieder Steine in den Weg setzt, kommt keine Antwort! Ganz im Gegenteil: Es ist ihm schlichtweg egal und er lässt vortragen, dass so, wie das Regulierungsverhalten seines Milliardenunternehmens gestrickt sei, alles rechtens sein solle.
So ganz kann das dann aber doch nicht stimmen, zumal Deckungsprozesse von Anwälten gegen die ARAG immer wieder für das Unternehmen "daneben gehen".
In mehreren Portalen liegt die ARAG bei der Beschwerdestatistik ziemlich weit vorne. Googelt man zu dem Versicherer, so kommen sehr schnell Pressemeldungen, die den Kontext tragen: "Schwere Prozessschlappen für die ARAG". Da fragt man sich und insbesondere auch den Vorstandsvorsitzenden Faßbender: "Muß das sein?" Weshalb betreibt die ARAG ein derart großes Werbeengagement, sponsert Herr Faßbender Millionenbeträge über seine Stiftung, wenn er auf der anderen Seite die Anwaltschaft mit ihren berechtigten Ansprüchen in die Schranken verweisen will.....
Für den Bereich des komplexen Medizinrechtes, in dem es um oftmals schwer in ihrer Gesundheit geschädigte Versicherungsnehmer geht, stutzt die ARAG Anwälten gerne einmal den angesetzten Gebührensatz um fast die Hälfte herunter, stellt den Fall damit auf die Stufe eins Bagatellunfalles im Straßenverkehrsrecht. Mit diesem Rechtsgebiet hat die ARAG bekanntlich Erfahrung: Nomen est Omen!
Auch will es eine Sachbearbeiterin gerne besser wissen, als ein qualfizierter Arzthaftungssenat eines deutschen Oberlandesgerichtes, ob eine Berufung Erfolgsaussichten hat, oder nicht. Prima, verfügt diese doch über kaum annähernde Kompetenz, derartiges zu beurteilen.
Vielleicht täte ein Hinweis an den Vorsitzenden Faßbender ganz gut: Anwälte sind keine lästigen Bittsteller, wenn sie für Versicherungsnehmer der ARAG vorgehen wollen und auch Anwälte sind der Deckungsprozesse gegen die ARAG überdrüssig! Im übrigen: Jeder verlorene Deckungsprozess der ARAG geht zu Lasten der Versichertengemeinschaft.
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