promoted | KFZ-Versicherung-trotz-Schufa.de
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Pressemitteilung von Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
31.12.2013
Auto & Verkehr
Hat eine Autowerkstatt die Räder eines Fahrzeugs ab- und wieder anmontiert, muss sie den Kunden deutlich daran erinnern, nach 50 bis 100 Kilometern die Radschrauben nachzuziehen. Wie die D.A.S. mitteilt, reicht nach einem Urteil des Landgerichts Heidelberg ein einfacher Hinweis auf der Rechnung nicht aus.
LG Heidelberg, Az. 1 S 9/10
Hintergrundinformation:
Radschrauben an Autos können sich nach der Montage durchaus wieder lockern - deshalb ist es empfehlenswert, sie nach 50 bis 100 Kilometern Fahrtstrecke noch einmal festzuziehen. Autowerkstätten haben in dieser Hinsicht eine Aufklärungspflicht gegenüber ihren Kunden. Oft wird dieser lediglich durch einen entsprechenden Hinweis auf der Werkstattrechnung genügt - den in der Praxis wohl die wenigsten Kunden lesen oder gar befolgen. Der Fall: Ein Autofahrer hatte in einer Werkstatt Winterreifen montieren lassen. Rund 1.900 Kilometer später löste sich ein Rad während der Fahrt vom Auto. Der Fahrer konnte den Pkw nicht mehr kontrolliert anhalten und es kam zu einem Unfall. Der Mann wollte nun den Schaden von der Kfz-Werkstatt ersetzt bekommen. Er war der Meinung, nicht ausreichend auf die Notwendigkeit des Nachziehens der Radbolzen hingewiesen worden zu sein. Die Rechnung hatte hier einen nicht besonders auffälligen Hinweis enthalten, dass die Radschrauben nach 50 bis 100 km noch einmal festzuziehen seien. Das Urteil: Das Landgericht Heidelberg entschied nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass die Werkstatt 70 Prozent des Schadens zu tragen habe. Auf mögliche Gefahren hinzuweisen, sei eine Nebenpflicht aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Dies gelte hier besonders, da ein normaler Kunde nicht damit rechne, dass sich ordnungsgemäß befestigte Räder während der Fahrt vom Auto lösen könnten. Beim Lesen der Rechnung achte man hauptsächlich auf die aufgeführten Arbeiten und den Betrag. Es müsse ein deutlicher Hinweis auf das Nachziehen der Radschrauben erfolgen - vorzugsweise mündlich. 30 Prozent Mitverschulden rechnete das Gericht dem Kunden an, da er bei Auftreten der ersten verdächtigen Geräusche und Rütteleffekte durch das sich lösende Rad nicht sofort angehalten bzw. eine Werkstatt aufgesucht hatte.
Landgericht Heidelberg, Urteil vom 27.07.2011, Az. 1 S 9/10
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf http://www.das.de/rechtsportal
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.
Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung LG Heidelberg-Urteil Zivilrecht Reifenwechsel Warnhinweis
http://www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Thomas-Dehler-Str. 2 81737 München
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Katja Rheude
05.08.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
04.08.2014 | Katja Rheude
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
29.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
28.07.2014 | Katja Rheude
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
22.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.01.2025 | Parkster GmbH
Handy-Parken in Stuttgart: Mit Parkster auch ohne Servicekosten möglich
Handy-Parken in Stuttgart: Mit Parkster auch ohne Servicekosten möglich
28.01.2025 | RMS Metalwork GmbH
Neue RMS Motorrad Koffer Systeme
Neue RMS Motorrad Koffer Systeme
27.01.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Mit Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer
Mit Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer
27.01.2025 | Flotte Medien GmbH
Die "Flotte!" 2025: Fokus Elektromobilität und Innovation
Die "Flotte!" 2025: Fokus Elektromobilität und Innovation
27.01.2025 | Autopflege Kunic
Professionelle Pflege für ein makelloses Auto
Professionelle Pflege für ein makelloses Auto