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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Thomas Heidorn
Neues für Autofahrer
10.01.2014
Auto & Verkehr
Im Mai tritt die angekündigte Punktereform in Kraft! Das ist aber nicht die einzige Neuerung für Autofahrer. Vor allem potenzielle Verkehrssünder müssen sich auf Änderungen einstellen, denn es werden auch die Bußgelder angehoben. ARAG Experten geben einen Überblick.
Punktereform tritt in Kraft
Die wichtigste und umfangreichste Neuerung tritt mit der schon mehrfach verschobenen Punktereform in Kraft. Schwere Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden ab dem 1. Mai nicht mehr mit einem bis sieben Punkten geahndet - es gibt dann pro Verstoß nur noch maximal drei Punkte. Gleichzeitig sinkt aber die Grenze für den Führerscheinentzug von 18 auf acht Punkte. Hat ein Fahrer vier oder fünf Punkte auf seinem Negativ-Konto, wird er künftig schriftlich ermahnt. Bei sechs oder sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung. Anders als bisher verjährt jeder Verstoß einzeln, neue Punkte verlängern nicht die Verjährungsfrist der alten. Neu geregelt ist auch der Punkteabbau per Fahreignungsseminar. Er ist nur noch bei maximal fünf Punkten möglich; wer mehr Punkte angesammelt hat, kann nicht mehr auf Milde hoffen. Außerdem ist der Punkteabbau per Seminar nur noch einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
Bußgelder werden zum Teil drastisch erhöht
Gleichzeitig mit der Punktereform werden die Bußgelder angehoben. Bei Handynutzung am Steuer drohen z.B. 60 statt wie bisher 40 Euro. Der gleiche Betrag wird auch für den Verstoß gegen die Winterreifenpflicht und die Mitnahme nicht korrekt gesicherter Kinder fällig. Fahrten in der Umweltzone ohne die korrekte Plakette werden künftig mit 80 statt 40 Euro bestraft, im Gegenzug entfällt der bislang obligatorische Punkt in Flensburg, da es Punkte nur noch für gefährliche Verstöße gibt.
Erhöhung der Kfz-Steuer
Bereits direkt zum Jahresbeginn wird die Erhöhung der Kfz-Steuer wirksam. Für Pkw, die erstmals 2014 zugelassen wurden, sinkt der steuerfreie Anteil der CO2-basierten Kraftfahrzeugsteuer von 110 auf 95 Gramm pro Kilometer. Jedes Gramm über dem Grenzwert erhöht die Steuerbelastung um zwei Euro pro Gramm. Unter der 95-Gramm-Grenze liegen neben Elektroautos in der Regel nur Kleinstwagen, Diesel-Modelle von der Kompaktklasse abwärts sowie Hybridautos. Erhoben wird die Kfz-Steuer ab Juli übrigens nicht mehr von den Finanzämtern, sondern vom Zoll. Für die Halter dürfte sich dadurch aber nichts ändern. Darüber hinaus fällt 2014 die Steuererleichterung für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 weg. Die Euro-6-Grenzwerte werden zudem ab September Pflicht für neue Pkw-Typen. Benziner und Diesel müssen dann vor allem ihre Stickoxidemissionen senken, Selbstzünder zusätzlich den Ausstoß von Rußpartikeln reduzieren. Bei Lkw gilt die dort Euro VI genannte Norm bereits ab dem 1. Januar - und zwar für alle neuen Fahrzeuge.
Nicht mehr ohne Weste
Ab Jahresmitte müssen Autofahrer eine Warnweste an Bord haben. Deutschland passt sich damit den meisten Nachbarländern an. Die Weste muss der Norm EN 471 entsprechen und im Innenraum verstaut sein.
Aus für schlappe Pneus
Spätestens ab November müssen alle Neuwagen mit einem Luftdruck-Kontrollsystem ausgestattet sein. Damit will die EU einerseits den Kraftstoffverbrauch senken, denn schlappe Reifen erhöhen den Fahrwiderstand. Zudem soll die Gefahr von Reifenplatzern reduziert werden. Für neue Fahrzeugtypen gilt eine entsprechende Regelung bereits seit 2012.
Download des Textes:
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