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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Doris Jessen
Mit-Pferden-reisen.de informiert: Achtung vor Pferdeanhängerüberladung
15.01.2014
Auto & Verkehr
Hamburg, 15. Januar 2014 - Die Mehrzahl der Pferdeanhänger hat heute ein zulässiges Gesamtgewicht von Vollausstattung schnell mehr als 800 oder sogar 1.000 Kilogramm wiegen. Kommt dann noch schweres Turniergepäck hinzu, kann es schnell zu einer eventuell kostspieligen Überladung kommen. Mit-Pferden-reisen.de (http://www.Mit-Pferden-reisen.de) informiert über Gewichtsgrenzen und Kosten.
Diese wird ab 5 Prozent in Deutschland nach dem Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog geahndet. Wer also mit einem "normalen" Zweipferde-Anhänger und zwei großen Warmblütern unterwegs ist und ein Zugfahrzeug mit nur 2 bis 2,2 Tonnen Anhängelast hat, kommt sehr schnell über die zulässigen Grenzen, von den technischen Risiken des zu hohen Gewichtes einmal ganz abgesehen.
Wieviel kostet die Überladung?
Bei Überladung (Pkw oder Anhänger) bis 5 % gibt es kein Buß- oder Verwarnungsgeld, darüber wird es stufenweise teuer (Stand 2009).
Die Verwarnungsgelder liegen zwischen 10 und 35 Euro, bei mehr als 20 Prozent Überladung gibt es Bußgelder ab 95 Euro.
Weitere Infos auf Mit-Pferden-reisen.de (http://www.Mit-Pferden-reisen.de)
Der komplette Bericht ist auf Mit-Pferden-reisen.de (http://www.Mit-Pferden-reisen.de) veröffentlicht. Dort finden die Leser außerdem 75 Testberichte zu Pferdeanhängern und Zugfahrzeugen, Reiterreisen und Wanderreitgebieten sowie viele weitere interessante Themen für mobile Reiter und Pferde.
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