Pressemitteilung von Nadin Heer

Zahl der Autodiebstähle nimmt das zweite Jahr in Folge zu - Kaskoschutz sichert gegen finanzielle Folgen ab


Auto & Verkehr

Berlin, 26. Mai 2011 - Die Zahl der Autodiebstähle in Deutschland nimmt weiter zu. Wie die Daten der neuesten polizeilichen Kriminalstatistik zeigen, wurden im vergangenen Jahr mehr als 42.000 Diebstähle von Kraftwagen registriert*. Damit stieg der Wert bereits das zweite Jahr in Folge an und lag 2010 rund vier Prozent höher als im Vorjahr. Im Vergleich zum Tiefpunkt 2008 verzeichnete das Bundeskriminalamt sogar ein Plus von knapp 13 Prozent. Die gute Nachricht für Autofahrer: Die Diebstähle in und aus Kraftfahrzeugen sinken hingegen seit Jahren. In diesem Bereich sind die registrierten Delikte in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 34 Prozent auf rund 237.000 zurückgegangen.

Am häufigsten werden Autos in den beiden Millionenstädten Berlin und Hamburg gestohlen. Nach einer Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Zahl der PKW-Diebstähle (je 1.000 Autos) in der Bundeshauptstadt mehr als fünfmal so hoch wie im Bundesdurchschnitt. In der Elbmetropole schlagen Langfinger fast dreimal so häufig zu wie im bundesdeutschen Mittel**.

Absicherung gegen den finanziellen Schaden durch Teil- und Vollkaskoschutz

"Eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines Kfz-Diebstahls bietet bereits der Abschluss einer Teilkasko-Police", erklärt Daniel Dodt vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif.de (www.toptarif.de). Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Autofahrer gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei den Kaskoversicherungen um optionale Bausteine, die den Versicherungsschutz des eigenen Fahrzeugs erhöhen. Bei der Wahl eines umfassenden Vollkaskoschutzes sind die Leistungen der Teilkasko für gewöhnlich enthalten.

Wird ein Gebrauchtwagen gestohlen, ersetzt der Versicherer in der Regel den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert des Fahrzeugs. Einzelne Versicherungen bieten auch Tarife mit einer sogenannten Kaufpreisgarantie an, die im Falle eines Diebstahls den entsprechenden Kaufpreis bis zu zwölf Monate nach dem Erwerb des Fahrzeugs erstatten.

Besitzer von Neuwagen, denen von Experten generell ein zusätzlicher Vollkaskoschutz empfohlen wird, sollten bei der Wahl der Police auf eine möglichst lange Neupreisentschädigung von mindestens zwölf, im Idealfall von 24 Monaten achten. Gerade im ersten Jahr fällt der Wertverlust eines Fahrzeugs besonders hoch aus. Insofern bietet sich die Option einer ausreichend langen Neupreisentschädigung an, da beim Diebstahl des Autos der komplette Neuwert und nicht der aktuelle Zeitwert erstattet wird.

Kosten für Kaskoschutz von verschiedenen Faktoren abhängig

"Die Preise für den zusätzlichen Kaskoschutz fallen individuell sehr unterschiedlich aus, da sie von zahlreichen Faktoren abhängig sind", erläutert Dodt. "Neben Fahrzeugtyp und Wohnort spielen auch die Lebenssituation und das Nutzungsverhalten der Fahrer bei der Bestimmung der Kosten eine entscheidende Rolle."

So muss beispielsweise eine 30-jährige Berliner Singlefrau für den Teilkaskoschutz ihres fünf Jahre alten VW Polo bei günstigen Versicherern mit jährlichen Kosten ab 52 Euro rechnen. Ein 55-jähriges Paar aus Hamburg hingegen muss für seinen siebenjährigen BMW 525i mehr als dreimal so tief in die Tasche greifen - dabei werden im besten Falle rund 160 Euro für den Kaskoschutz fällig***.

Etwas teurer ist in den meisten Fällen eine Absicherung über die Vollkaskovariante. Hier fallen zum Beispiel bei einer vierköpfigen Familie aus Frankfurt am Main für den Kaskoschutz ihres neuen Ford Focus Turnier bei preiswerten Anbietern zwischen 240 und 260 Euro an. Ein Rentner aus München zahlt für seinen neuen Skoda Fabia Combi mit 120 bis 150 Euro dagegen nur etwa die Hälfte***.

"Ein Vergleich der verschiedenen Angebote am Markt ist auch deshalb ratsam, weil die Prämien für den Kaskoschutz zwischen den einzelnen Versicherungen stark variieren", so Dodt. Oftmals verlangen günstige Anbieter mit Blick auf den jährlichen Beitrag nur halb so viel wie teure Versicherer. Gerade im Bereich der Vollkasko kann es daher in vielen Fällen zu Preisunterschieden von mehreren hundert Euro im Jahr kommen.

Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de/kfz-versicherung) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 499 können sich Verbraucher schnell und unkompliziert über Kfz-Versicherungstarife informieren und kostenlos zu günstigen Angeboten wechseln.

* Diebstahl von Kraftwagen insgesamt (Diebstahl unter erschwerenden Umständen und Diebstahl ohne erschwerende Umstände einschl. unbefugte Ingebrauchnahme)

** Pressemitteilung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft: Autodiebstahl 2009: Erstmals seit 1993 wieder Anstieg der entwendeten Fahrzeuge - rund 13 Prozent mehr Pkw-Diebstähle

*** Fahrerprofile:

Single: Frau, ledig, 30 Jahre, wohnhaft in 10119 Berlin, Bankkauffrau, 10.000 km jährl. Fahrleistung, Schadenfreiheitsklasse 6, Wagen parkt auf der Straße, Pkw: VW Polo IV 1.2, BJ 2006, Kfz-Haftpflicht mit Teilkaskoschutz (150 Euro SB), freie Werkstattwahl, nur Angebote mit erhöhten Deckungssummen im Haftpflichtfall und dem Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

Ehepaar: verheiratet, beide 55 Jahre, wohnhaft in 22559 Hamburg, Mann Hauptfahrer, leitender Angestellter, Eigenheim und Carport, 20.000 km jährl. Fahrleistung, Schadenfreiheitsklasse 15, Pkw: BMW 525i, BJ 2004, Kfz-Haftpflicht mit Teilkaskoschutz (150 Euro SB), freie Werkstattwahl, nur Angebote mit erhöhten Deckungssummen im Haftpflichtfall und dem Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

Familie: verheiratet, beide 35 Jahre, wohnhaft in 60311 Frankfurt a.M., Mann Hauptfahrer, angestellt, zwei Kinder unter 17 Jahre, Auto parkt in Sammelgarage, 15.000 km jährl. Fahrleistung, Schadenfreiheitsklasse 10, Pkw: Ford Focus II Turnier 1.8 (Neuwagen), Kfz-Haftpflicht mit Vollkaskoschutz (300 Euro SB VK, 150 Euro SB TK), freie Werkstattwahl, nur Angebote mit erhöhten Deckungssummen im Haftpflichtfall, Neupreisentschädigung von mindestens zwölf Monaten und dem Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

Rentner: verheiratet, beide 67 Jahre, wohnhaft in 80331 München, nur Mann fährt, Eigentumswohnung und Einzelgarage, 8.000 km jährl. Fahrleistung, Schadenfreiheitsklasse 25, Pkw: Skoda Fabia Combi 1.2 TSI (Neuwagen), Kfz-Haftpflicht mit Vollkaskoschutz (300 Euro SB VK, 150 Euro SB TK), freie Werkstattwahl, nur Angebote mit erhöhten Deckungssummen im Haftpflichtfall, Neupreisentschädigung von mindestens zwölf Monaten und dem Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
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