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Pressemitteilung von Sabine Künzel
Vorsicht Gegenverkehr in Einbahnstraßen: Radler dürfen oft in beide Richtungen fahren
24.06.2014 / ID: 170566
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 24. Juni 2014. Zügig an der rechts abgehenden Einbahnstraße vorbeigefahren - und den unerwartet daraus auftauchenden Radfahrer übersehen: Rund ein Viertel der Deutschen rechnet laut einer repräsentativen Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 nicht mit Gegenverkehr aus Einbahnstraßen. "Diese sind aber oft für Radfahrer freigegeben", so Andreas Tepe von R+V24. "Autofahrer sollten auf die entsprechende Beschilderung achten und mit Radlern aus der "falschen" Richtung rechnen." Gerade in der warmen Jahreszeit wächst die Gefahr, denn es sind zahlreiche Radfahrer unterwegs.
Voraussetzung für die Öffnung einer Einbahnstraße für Radfahrer ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Gekennzeichnet ist dies durch ein Zusatzzeichen mit abgebildetem Fahrrad. Gefährliche Situationen entstehen dann vor allem durch vorbeifahrende und abbiegende Autos: "27 Prozent der Befragten gaben in unserer Umfrage an, bei Einbahnstraßen, die rechts von der Fahrbahn abgehen, nicht auf herauskommende Verkehrsteilnehmer zu achten", sagt R+V24-Experte Andreas Tepe. Auch beim Linksabbiegen aus der Einbahnstraße müssen Autofahrer umdenken. "Die Pflicht zum Links-Einordnen entfällt. Fährt ein Radfahrer entgegengesetzt in die Straße hinein, ist der Linksabbieger sonst im Weg."
Auch muss die Straße breit genug sein. Auf jeden Fall ist Vorsicht das oberste Gebot, ganz besonders bei den Vorfahrtsregeln. In den meisten Tempo-30-Zonen herrscht "rechts vor links", wenn es nicht anders ausgeschildert ist.
"Mehr Durchblick im Straßenverkehr": Hintergrund der Befragung
Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht? Vor dieser Frage stehen häufig auch langjährige Führerscheinbesitzer. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 will Autofahrern zu mehr Durchblick im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: http://www.rv24.de.
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