Pressemitteilung von Sabine Künzel

Neues Jahr, alte Sünden - wie lange gelten Strafzettel?


Auto & Verkehr

Wiesbaden, 29. Januar 2014. Letztes Jahr bei Rot über die Ampel und jetzt erst flattert der Bußgeldbescheid ins Haus - ist diese Verkehrssünde nicht schon verjährt? Jeder zweite Deutsche ist unsicher, wenn es um die Fristen bei Verkehrsvergehen und Strafzetteln geht. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. "Viele Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren in der Regel schon nach drei Monaten", sagt Andreas Tepe von R+V24. "Allerdings kann sich diese Frist schnell verlängern, beispielsweise durch eine Anhörung."

Erhalten Verkehrssünder innerhalb von drei Monaten keinen Bußgeldbescheid oder die Ankündigung einer Klage, bleibt ihnen womöglich die Strafe erspart. Die Verjährungsfrist verlängert sich aber mitunter schon durch die Reaktion des zuständigen Amts. "Druckt die Behörde einen Anhörungsbogen aus, gilt dies bereits als Unterbrechung. Danach beginnt die Frist erneut", so Andreas Tepe von R+V24. "Auch die Zustellung des Bußgeldbescheids verlängert den Zeitraum."

Der Fahrer hatte mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut? Dann läuft die Verjährungsfrist von vornherein länger. Bei Fahrlässigkeit beträgt sie ein Jahr, bei vorsätzlichem Handeln sogar zwei. Noch schwerwiegendere Vergehen belegt der Gesetzgeber mit einer dreijährigen Frist. Will ein Verkehrssünder den genauen Stand eines Verfahrens wissen, kann er Akteneinsicht beantragen.

Gut zu wissen: Betroffene können Einspruch einlegen. Andreas Tepe: "Erhält ein Autofahrer etwa einen Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren, kann er dagegen vorgehen. Beispielsweise wenn er zur Tatzeit gar nicht im Lande war oder sein Auto verliehen hatte. Dies muss er innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids tun." Ob ein Einspruch letztlich Erfolg hat, hängt wiederum vom Einzelfall ab.

"Mehr Durchblick im Straßenverkehr": Hintergrund der Befragung
Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht? Vor dieser Frage stehen häufig auch langjährige Führerscheinbesitzer. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 will Autofahrern zu mehr Durchblick im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Näheres dazu: http://www.rv24.de.
R+v24 R+V Direktversicherung AG Strafzettel Gültigkeit Bußgeldbescheid Verjährung Ordnungswidrigkeit Anhörung Einspruch Verkehrssünde Frist Straßenverkehr

http://www.rv24.de
R+V24
Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden

Pressekontakt
http://www.arts-others.de
R+V24 c/o Arts & Others
Schaberweg 23 61348 Bad Homburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Sabine Künzel
18.03.2014 | Sabine Künzel
Rechts überholen - sicheres Knöllchen?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.01.2025 | RMS Metalwork GmbH
Neue RMS Motorrad Koffer Systeme
27.01.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Mit Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer
27.01.2025 | Autopflege Kunic
Professionelle Pflege für ein makelloses Auto
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 4
PM gesamt: 421.680
PM aufgerufen: 71.515.050