Geldwäscheprävention im Automobilhandel
30.09.2014 / ID: 176048
Auto & Verkehr
Geldwäscheprävention im Automobilhandel gerät zunehmend in den Fokus der Ordnungsbehörden, in allen Bundesländern werden mittlerweile umfangreiche Kontrollen oft zu Überraschung der Betroffenen durchgeführt. Das vom Automobilhandel bislang nur wenig beachtete Geldwäschegesetz rückt durch bundesweit erlassene Allgemeinverfügungen der Ordnungsbehörden zunehmend in den Vordergrund.
Um der wachsenden Nachfrage der Kunden im Automobilbereich Rechnung tragen zu können wird die Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention zukünftig mit dem Automobilhandelsexperten Arno Bernardi zusammenarbeiten.
"Mit seiner jahrelangen Expertise im Automobilhandel, seiner Kenntnis über die betriebsinternen Abläufe und dem Fachwissen der Branche stellt Herr Bernardi eine Bereicherung für unser Team dar", so der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention Andreas Glotz.
Das Geldwäschegesetz fordert von den sogenannten "Verpflichteten" eine Vielzahl von Eingriffen und Kontrollen in betriebsinterne Abläufe. Diese gilt es zu strukturieren, die betreffenden Mitarbeiter zu qualifizieren und entsprechende Reportings aufzubauen um empfindliche Bußgelder zu vermeiden.
Die Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH berät Unternehmen und Verpflichtete bei der Umsetzung der komplexen Vorgaben des Geldwäschegesetzes.
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