TÜV Rheinland kooperiert mit skym und bietet Compliance Beratung und Compliance Prüfung
22.09.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Im Rahmen der Kooperation berät und unterstützt skym die Assekuranzunternehmen bei der Implementierung von Compliance Management Systemen, die von TÜV Rheinland auditiert und zertifiziert werden. Der von TÜV Rheinland entwickelte "Standard für Compliance Management Systeme" (TR 101:2011) liefert einer Versicherung oder einem Unternehmen den Maßstab, der die Bestandteile eines wirksamen Systems beschreibt. "Die Vorteile der Kooperation liegen auf der Hand: Assekuranzkunden profitieren vom profunden Know-how zweier starker Partner. Insbesondere haben sie die Sicherheit, dass Evaluierung, Implementierung und Zertifizierung der Compliance aus einem Guss stammen", erläutert Joachim Griesang, Leiter Strategic Sales Finance bei TÜV Rheinland.
Die Themenschwerpunkte des zukünftigen Leistungsspektrums der Kooperationspartner umfassen die Bereiche: Compliance Beratung und Compliance Prüfung in der Organisation und bei Prozessen, in der Unternehmenskultur, im Vertrieb und Einkauf, im Vertriebs- und Arbeitsrecht, im Vertriebsmanagement, bei Geldwäsche und Antiterrorismusverordnungen, im Umgang mit Interessenkonflikten sowie im Datenschutz. Auf Wunsch werden selbstverständlich auch andere Themen der Compliance bei einer Versicherung berücksichtigt.
Compliance Beratung und Compliance Prüfung - steigende Bedeutung in der Versicherungswirtschaft
Die Kooperation ist laut Aussage der beiden Gesellschaften ein wichtiger und notwendiger Schritt, da sie der zunehmenden Bedeutung von Compliance Beratung und Compliance Prüfung in der Versicherungswirtschaft Rechnung trägt. Dazu der Compliance-Experte und skym Geschäftsführer Andreas Glotz: "Das Aufgabengebiet der Compliance in einer Versicherung umfasst weit mehr als nur interne Betrugs- oder Korruptionsbekämpfung. Es geht bei der Compliance in einer Versicherung um die durchgängige Organisation und Überwachung der Einhaltung geltenden Rechts durch die verantwortlichen Vorstände. Und es geht, wie etwa die ARAG / Garmenbeck Rechtsprechung des BGH oder der Fall der Ergoversicherung eindrucksvoll zeigen, vor allem um das Abwenden enormer Haftungs- und Imageschäden."
Gesetzliche Vorgaben erfordern wirksame Compliance-Maßnahmen bei Versicherungen
Eine stiefmütterliche Behandlung von Compliancethemen können sich Assekuranzunternehmen angesichts der umfangreichen gesetzlichen Vorgaben aus §§ 91 II AktG, 64 a VAG und MARisk kaum noch erlauben, so die feste Überzeugung von TÜV Rheinland und skym. Zwar kann auch eine nach erfolgter Compliance Beratung und Compliance Prüfung funktionierende Compliance vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch Mitarbeiter niemals gänzlich ausschließen, sie mindert aber die Gefahr des Eintritts erheblich und verschafft dadurch vor allem Wettbewerbsvorteile.
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