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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Dr. Monika Stobrawe
"Was tun nach Autodiebstahl?" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO
27.11.2014 / ID: 181583
Auto & Verkehr
Sabrina J. aus Starnberg:
Ich habe gehört, dass immer mehr Autos gestohlen werden. Was soll ich tun, wenn mir das auch mal passiert?
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Auto gestohlen wurde, sollten Sie umgehend die Polizei informieren und auf einer Polizeidienststelle Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Als nächstes sollten Sie sich mit der Zulassungsbescheinigung auf den Weg zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle machen. Die Behörde legt das gestohlene Auto still. Auch Ihrer Versicherung müssen Sie den Diebstahl unverzüglich schriftlich melden. Hierfür benötigen Sie neben dem Protokoll der Polizeidienststelle auch den Kfz-Brief, alle Autoschlüssel des gestohlenen Wagens sowie die Bescheinigung über dessen Stilllegung. Abgedeckt sind Autodiebstähle grundsätzlich über die Teilkasko-Versicherung. Sie erstattet den Wiederbeschaffungswert - das ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs am Tag des Schadens bezahlen müssen. Achten Sie aber unbedingt darauf, alle Fragen zu Ihrem Fahrzeug wahrheitsgemäß zu beantworten! Andernfalls riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
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