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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Brigitte Römstedt
Laute Karnevalsmusik im Auto: Wer nichts hört, fährt gefährlich - und riskiert Strafen
11.02.2015
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 11. Februar 2015. Ob "Rucki Zucki" oder "Viva Colonia": Viele Karnevalsfreunde hören ihre Lieblingslieder gerne in voller Lautstärke - auch im Auto. Doch dadurch steigt das Unfallrisiko spürbar. "Der Fahrer überhört leicht die Signale anderer Verkehrsteilnehmer und reagiert mit Verzögerung auf gefährliche Situationen", warnt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Kommt es zu einem Unfall, drohen im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen oder die Einschränkung des Versicherungsschutzes.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass das Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigt sein darf. Wer deswegen angehalten wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Doch das Risiko für musikbegeisterte Faschingsfans geht darüber hinaus: Überhört der Fahrer beispielsweise das Martinshorn und behindert so einen Rettungswagen beim Einsatz, kann das eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. "In anderen Fällen haben Fahrer unbeabsichtigt Fahrerflucht begangen, als sie beim Ausparken ein anderes Auto angefahren und das wegen der lauten Musik gar nicht bemerkt haben", erklärt R+V-Experte Walter. Auch eine solche Fahrerflucht ist eine Straftat. Hinzu kommt: Wenn der Fahrer durch die Musik die "erforderliche Sorgfalt" im Straßenverkehr grob fahrlässig außer Acht lässt, kann das den Versicherungsschutz einschränken.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die Musikanlage nur so laut drehen, dass Geräusche von außen noch gut hörbar sind.
- Nie mit Kopfhörern fahren.
- Daran sollten sich auch Fahrradfahrer halten. Dröhnt die Musik zu laut aus ihren Kopfhören, zahlen sie ebenfalls 10 Euro.
- Ruhige, entspannende Melodien beeinträchtigen beim Autofahren nicht.
Mehr unter
http://www.infocenter.ruv.de
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