Laute Karnevalsmusik im Auto: Wer nichts hört, fährt gefährlich - und riskiert Strafen
11.02.2015 / ID: 187140
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 11. Februar 2015. Ob "Rucki Zucki" oder "Viva Colonia": Viele Karnevalsfreunde hören ihre Lieblingslieder gerne in voller Lautstärke - auch im Auto. Doch dadurch steigt das Unfallrisiko spürbar. "Der Fahrer überhört leicht die Signale anderer Verkehrsteilnehmer und reagiert mit Verzögerung auf gefährliche Situationen", warnt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Kommt es zu einem Unfall, drohen im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen oder die Einschränkung des Versicherungsschutzes.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass das Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigt sein darf. Wer deswegen angehalten wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Doch das Risiko für musikbegeisterte Faschingsfans geht darüber hinaus: Überhört der Fahrer beispielsweise das Martinshorn und behindert so einen Rettungswagen beim Einsatz, kann das eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. "In anderen Fällen haben Fahrer unbeabsichtigt Fahrerflucht begangen, als sie beim Ausparken ein anderes Auto angefahren und das wegen der lauten Musik gar nicht bemerkt haben", erklärt R+V-Experte Walter. Auch eine solche Fahrerflucht ist eine Straftat. Hinzu kommt: Wenn der Fahrer durch die Musik die "erforderliche Sorgfalt" im Straßenverkehr grob fahrlässig außer Acht lässt, kann das den Versicherungsschutz einschränken.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die Musikanlage nur so laut drehen, dass Geräusche von außen noch gut hörbar sind.
- Nie mit Kopfhörern fahren.
- Daran sollten sich auch Fahrradfahrer halten. Dröhnt die Musik zu laut aus ihren Kopfhören, zahlen sie ebenfalls 10 Euro.
- Ruhige, entspannende Melodien beeinträchtigen beim Autofahren nicht.
Mehr unter
http://www.infocenter.ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2 65189 Wiesbaden
Pressekontakt
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12 61352 Bad Homburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Brigitte Römstedt
08.10.2020 | Brigitte Römstedt
Vom Bulli zum Wohnmobil: Ein Umbau mit Folgen
Vom Bulli zum Wohnmobil: Ein Umbau mit Folgen
07.08.2020 | Brigitte Römstedt
Radfahren im Sommer: Unfallrisiko Reifenplatzer
Radfahren im Sommer: Unfallrisiko Reifenplatzer
28.07.2020 | Brigitte Römstedt
Unsichtbare Keime: Trinkflaschen regelmäßig reinigen
Unsichtbare Keime: Trinkflaschen regelmäßig reinigen
16.07.2020 | Brigitte Römstedt
Heute geparkt, morgen abgeschleppt
Heute geparkt, morgen abgeschleppt
09.07.2020 | Brigitte Römstedt
Einbruch ins Ferienhaus: Ist das versichert?
Einbruch ins Ferienhaus: Ist das versichert?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.03.2026 | Autohaus Deymann GmbH & Co. KG
Autohaus Deymann aus Haren (Ems) wird MG Händler
Autohaus Deymann aus Haren (Ems) wird MG Händler
24.03.2026 | Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.
BBM macht "Flotte! Der Branchentreff" zum Expertentreff
BBM macht "Flotte! Der Branchentreff" zum Expertentreff
24.03.2026 | Alexander Schuh GmbH
Unternehmensflotten im Umbruch: Mobilitätsberatung startet mit neuer Marke moviqon
Unternehmensflotten im Umbruch: Mobilitätsberatung startet mit neuer Marke moviqon
24.03.2026 | ARAG SE
Auto in der Waschanlage beschädigt: Wer haftet?
Auto in der Waschanlage beschädigt: Wer haftet?
23.03.2026 | PARKcontrol24
Keine öffentlichen Strafen - warum PARKcontrol24 für private Parkplätze besonders geeignet ist
Keine öffentlichen Strafen - warum PARKcontrol24 für private Parkplätze besonders geeignet ist

