Pressemitteilung von Brigitte Römstedt

Bei Rot über die Ampel: Verkehrswidrige Fahrt kann für Radfahrer teuer werden


Auto & Verkehr

Wiesbaden, 9. April 2015. Ein kräftiger Tritt in die Pedale und schnell noch bei Rot über die Ampel fahren: Wenn ein Radfahrer durch einen eigenen gravierenden Fahrverstoß mit einem Auto zusammenprallt, kann das auch finanzielle Folgen haben. "Wer verkehrswidrig fährt, riskiert nicht nur schwere Verletzungen. Unter Umständen bekommt er weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld vom Kfz-Haftpflichtversicherer seines Unfallgegners", sagt Karl Walter, Verkehrsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät Radlern, sich vor allem im eigenen Interesse an die Verkehrsregeln zu halten und vorsichtig zu fahren.

Fast jeder vierte Deutsche hat große Angst vor einem Verkehrsunfall, wie die repräsentative Studie "Die Ängste der Deutschen" zeigt. Dennoch fällt so mancher Radfahrer durch riskantes Verhalten auf. Das kann bei einem Unfall große finanzielle Einbußen bedeuten. "Früher sprachen die Richter den Autofahrern bei Unfällen mit Radfahrern zumindest eine Teilschuld zu. Seit einigen Jahren entscheiden die Gerichte aber auch oft zu Ungunsten der Radfahrer", so R+V-Experte Walter.

In einem Fall war der Radler bei roter Fußgängerampel vom Gehweg auf die Fahrbahn gefahren. Ein Lastwagen erfasste ihn und verletzte ihn schwer - aber seine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wiesen die Richter zurück. Auch ein anderer Radfahrer musste für die Unfallfolgen haften: Die Ampelanlage war nachts ausgeschaltet, und der Radler hatte einem Autofahrer eindeutig die Vorfahrt genommen.

Alkoholkonsum gefährdet Versicherungsschutz
Ebenfalls riskant ist es, wenn Radfahrer ohne Beleuchtung oder auf der falschen Radwegseite unterwegs sind. Je nach Situation "kostet" das einen Teil oder den gesamten Schadenersatz. Ist Alkohol im Spiel, ist zusätzlich der Versicherungsschutz gefährdet. "Wer eine private Unfallversicherung hat, muss damit rechnen, dass sie bei erhöhtem Alkoholkonsum nicht greift", sagt Karl Walter vom R+V-Infocenter.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Erwischt die Polizei einen Radfahrer mit Pkw-Führerschein beim Überfahren einer roten Ampel, bekommt er einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld zwischen 60 und 100 Euro. Verursacht er dabei einen Unfall, nimmt das Bußgeld rapide zu.
- Bei Dunkelheit ist ausreichende Beleuchtung und helle, reflektierende Kleidung ein wichtiger Unfallschutz.
- Fahrrad fahren nie ohne Helm: Bei einem Unfall ist er oft der Lebensretter.

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