Pressemitteilung von Hermann Oberhollenzer, Dipl.-Betr. (FH)

Schildmaterial von PrintoLUX® erfüllt Sicherheitsstandards


Auto & Verkehr

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist die maßgebliche Institution für eine umfassende Realisierung der Betriebssicherheit und der Vermeidung gesundheitlicher Risiken bei Arbeitsprozessen in Unternehmen. Dafür erlässt die Bundesanstalt "Technische Regeln für Betriebssicherheit". Unter dem Kürzel "TRBS" werden sie im "Gemeinsamen Ministerialblatt" (GMBI), dem amtlichen Organ der deutschen Bundesregierung und der Bundesministerien, veröffentlicht.

TRBS 2153 -
eine umfangreiche Regelung zur Vermeidung von Explosionen
So wurde am 9. April 2009 (GMBI Nr. 15/16) die TRBS 2153 bekannt gemacht. Diese Regel dient der Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen in explosionsgefährdeten Bereichen. In umfangreicher Detaillierung werden dabei Ursachen für Zündgefahren markiert und beurteilt. Außerdem liefert die Regel eine Auswahl an Schutzmaßnahmen sowie entsprechende Durchführungsbestimmungen zum Vermeiden dieser Gefahren, die vor allem in der chemischen Industrie und im Bergbau zur Arbeitssituation gehören.


Der Einsatz von PrintoLUX®-Kennzeichnungsschildern in explosionsgefährdeten Bereichen
In der Anlagenkennzeichnung wird zunehmend das PrintoLUX®-Verfahren eingesetzt. Der Erfolg dieses jungen Verfahrens verdankt sich vor allem seiner Wirtschaftlichkeit sowie der Beständigkeit und Darstellungsqualität des damit hergestellten Druckbildes. Zu den von der PrintoLUX® GmbH zertifizierten und eingesetzten Schildmaterialien hat das Unternehmen im September 2015 einen Leitfaden vorgelegt, der sich auf die Verwendung der Materialien in explosionsgefährdeten Bereichen bezieht.

Alle PrintoLUX®-Materialien auf TRBS 2153 Konformität geprüft
Der Leitfaden schließt Aussagen zu allen von PrintoLUX®- zertifizierten und eingesetzten Schildmaterialien ein. Dies sind:
-AE-Aluminium
-ASE-Aluminium, weiß
-AV-Aluminiumverbundmaterial
-VE-Edelstahl
-ME-Messing
-DF-Dokumentenfolie
-PA-Polyamid
-PD-Polyesterdekorfolie
-PK-Polyesterklebefolie
-PY-Polyesterfolie
-SP-Schichtstoffplatte

Die Sicherheitsregel TRBS 2153 unterscheidet hinsichtlich der Beschaffenheit von Gegenständen in elektrisch leitende Gegenstände (inclusive dünner La-ckierung) und isolierend wirkende Gegenstände. Dieser Einteilung folgend, ordnen sich die Schildmaterialien von PrintoLUX® wie folgt ein:
-Zu den isolierenden Werkstoffen zählen die Schildmaterialien DF, PA, PD, PK, PY und SP.
-Zu den elektrisch leitenden Materialien mit einer Lackierung gehören AE, ASE, VE und ME

Keine Freigabe für AV- Aluminiumverbundmaterial
Das von PrintoLUX® eingesetzte AV Material besteht aus zwei Aluminiumblechen in Kombination mit einer isolierend wirkenden Zwischenschicht, die wie ein Kondensator wirkt. Da die Erdung auf beiden Aluminiumplatten ausgeführt werden müsste und dafür keine Anschlussnorm vorhanden ist, schließt PrintoLUX® das AV Material für einen explosionsgefährdeten Bereich aus und erteilt dafür keine Freigabe.

Explosionsgruppe I
In dieser Gruppe finden sich explosionsgefährdete Bereiche im Bergbau und Untertagebau. Hierzu gibt PrintoLUX® für die Materialien DF, PA, PD, PK und SP ein höchstzulässiges Maß der Kennzeichenoberfläche von 10.000 mm2 an. Größere Kennzeichnungsoberflächen aus isolierend wirkenden Materialien werden als nicht zulässig bezeichnet.

Beim Einsatz von Schildmaterial aus AE, ASE, VE und ME empfiehlt PrintoLUX®, jeweils eine Erdung vorzunehmen und bezieht sich dabei auf TRBS 2153_3.1., wonach eine fachgerechte Erdung nur entfallen darf, wenn eine gefährliche Aufladung ausgeschlossen ist.

Explosionsgruppe II
In dieser Gruppe finden sich alle explosionsgefährdeten Bereiche außer Bergbau und Untertagebau. Dazu schreibt TRBS 2153_3.1. vor: "In der Explosionsgruppe II sind grundsätzlich nur leitfähige oder ableitfähige Gegenstände oder Einrichtungen zu verwenden." - Deshalb empfiehlt PrintoLUX® hier den Einsatz der Schildmaterialien AE, ASE und VE.

Fazit
Der PrintoLUX®-Leitfaden zu TRBS 2153 stellt zusammenfassend fest, dass das eigene Schildmaterial unter Berücksichtigung der technischen Regeln der TRBS 2153:2009 in den Explosionsgruppen I und Explosionsgruppen IIA, IIB, IIC (Zone 0, 1, 2) eingesetzt werden kann. Es wird allerdings ausdrücklich auf die dabei nötige Beachtung der Regeln der TRBS 2153 hingewiesen.
Das AV- Aluminiumverbundmaterial ist das einzige von PrintoLUX® verwendete Material, das diesbezüglich keine Freigabe erhält.
Lasern Plotten Eloxalunterdruck Gravur Anlagenbeschilderung Industriekennzeichnung Siebdruck

http://www.printolux.com
PrintoLUX® GmbH
Dürkheimer Straße 130 67227 Frankenthal

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