Pressemitteilung von Herr Dirk Dr Ciper

Schadenersatz und Schmerzensgeld - Unfallabwicklung mit Personenschaden in den USA - Ciper & Coll. informieren


Auto & Verkehr

Schmerzensgeld und punitive damages in den USA - Anwälte USA - Unfallschaden USA


Da sich das US-amerikanische Schadenrecht erheblich vom deutschen unterscheidet, sollte ein Unfallopfer sich grundsätzlich für ein Vorgehen gegen den Unfallverursacher einer qualifizierten anwaltlichen Vertretung bedienen. Dabei stößt er aber in der Praxis immer wieder auf Probleme: US-amerikanische Rechtsanwälte verdienen ihr Honorar nicht wie in Deutschland üblich nach festen Sätzen, wie einem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sondern sind in der Honorarvereinbarung mit einem Mandanten in vielerlei Hinsicht freier. So werden häufig Erfolgsvereinbarungen getroffen, die je nach Fall ganz beträchtlich ausfallen können. Auf der anderen Seite verzichtet der involvierte Rechtsanwalt dann auf die Geltendmachung von Stundensätzen. Aber auch dabei sind flexible Regelungen möglich. Die Konsequenz daraus, dass in der Regel ein Erfolgshonorar vereinbart wird, liegt in der Praxis darin, dass Fälle mit niedrigen Schadensummen für die US-amerikanischen Anwälte völlig unlukrativ sind. Wird zum Beispiel ein Schadenersatz von etwa 500,- US Dollar zu erwarten sein, wird sich kaum ein Anwalt in den USA für einen derartigen Fall interessieren. Kommen sodann noch Sprachbarrieren hinzu, sowie Auslandsbezug, etwa dadurch, dass ein deutscher Tourist in den USA einen unverschuldeten Unfall erlitten hat und sodann von Deutschland aus agieren muss, stellt sich für den Geschädigten tatsächlich die Frage, ob er seine Ansprüche mittels anwaltlicher Vertretung in den USA durchsetzen lassen kann.


Was viele allerdings nicht wissen: wer im Besitz einer Rechtsschutzversicherung ist, erhält durch gewisse Klauseln in den Versicherungsverträgen oft den Deckungsschutz für ein Vorgehen im Ausland. Damit sind dann auch Schadenfälle in den USA mitumfasst. Mit qualifizierter anwaltlicher Vertretung lassen sich die Rechtsschutzversicherer dann auf die Abdeckung des Schadenfalles ein.
Medizinrecht Arztrecht Arzthaftungsrecht Behandlungsfehler Kunstfehler Schmerzensgeld Ciper & Coll. Dr D.C.Ciper LLM Fachanwalt für Medizinrecht Schmerzensgeld USA Anwälte USA Unfall USA

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Herr Dirk Dr Ciper
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.01.2025 | Real-Time Innovations, Inc. (RTI)
XPENG setzt auf RTI Connext Drive zur Optimierung der Kommunikation
17.01.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
15.01.2025 | VMF - Verband markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften e. V. / c/o Büro 5
Choice, 2Trde und Euromaster verstärken VMF
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 51
PM gesamt: 421.143
PM aufgerufen: 71.409.444