Pressemitteilung von Christian Osthof

PROGAS informiert: Autogas - alternative Antriebstechnik Nummer eins


Auto & Verkehr

Die aktuellen Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes bestätigen: Autogas (LPG) bleibt die in Deutschland am weitesten verbreitete alternative Antriebstechnik. Zum 1. Januar 2017 rangierte die bundesweite Zahl der Autogas-Pkw mit 448.025 "um Längen" vor denen der Hybrid- (165.408), Erdgas- (77.187) und Elektro-Fahrzeuge (34.022). In den ersten beiden Monaten dieses Jahres stieg zudem die Zahl der Neuzulassungen von LPG-Fahrzeugen.

"Autogas ist ein besonders umweltschonender Kraftstoff, der bei den Verbrauchern vor allem aufgrund der ausgereiften Technik, des flächendeckenden Versorgungsnetzes mit hierzulande über 6.500 Tankstellen und des günstigen Preises punktet", sagt Christian Osthof, Marketingleiter von PROGAS, einem der bundesweit führenden Flüssiggasversorger. Eine vom Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) beauftragte Erhebung zeigte für die Osterferien europaweit besonders günstige Kraftstoffpreise auf. So kostete ein Liter Autogas in Deutschland durchschnittlich 57 Cent, in Italien und Spanien 64 Cent. In Belgien, Bulgarien, Luxemburg und Polen lag der Literpreis sogar unter 50 Cent.

Die Autofahrer profitieren nicht nur von günstigen Preisen, sondern auch von geringen Wartungskosten: Der alternative Kraftstoff verbrennt rückstandsfrei und schont so den Motor und in erheblichem Maße die Umwelt. "Autogas ist ungiftig, und der Ausstoß an CO2 liegt zehn Prozent unter dem von Benzin. Schadstoffe wie SO2, Ruß und andere Partikel treten praktisch nicht auf. Ebenfalls werden Smog oder erhöhte Ozonwerte vermieden", erklärt Osthof.

"Angesichts dieser Vorteile sowie der hohen Akzeptanz der Verbraucher schließt sich PROGAS dem Appell des DVFG und der Empfehlung des Bundesrats an, die steuerliche Ermäßigung von Autogas über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern", so Osthof. Zum Hintergrund: Das Bundeskabinett beschloss im Februar in einem Gesetzesentwurf das vorzeitige Auslaufen der Steuervorteile von Autogas zum Ende des Jahres 2018. Im Anschluss empfahl der Bundesrat die Fortführung der steuerlichen Ermäßigung bis einschließlich 2023. Der Deutsche Bundestag muss nun über den Gesetzesentwurf entscheiden.

Bildquelle: DVFG
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