Wichtige Fragen und Antworten zum Energieausweis - Flüssiggasversorger PROGAS informiert
30.11.2018
Umwelt & Energie
Der Energieausweis ist für Haus und Wohnung gesetzlich vorgeschrieben - und muss alle zehn Jahre erneuert werden. Die ersten alten Ausweise laufen jetzt ab. Das Unternehmen PROGAS, das zu den führenden Flüssiggasversorgern in Deutschland gehört, beantwortet häufig gestellte Fragen zu diesem Thema. Interessierte erhalten außerdem weiterführende Links - etwa zur Verbraucherzentrale, zur Deutschen Energie-Agentur und zum Energieportal co2online.
1. Wer braucht einen Energieausweis?
Der Energieausweis ist für jedes neu errichtete Gebäude vorgeschrieben. Außerdem für bestehende Immobilien, die verkauft oder vermietet werden. Wer sein Wohneigentum selbst nutzt oder es nicht neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis. Außerdem sind Denkmäler und kleine Gebäude mit unter 50 Quadratmetern Nutzfläche freigestellt.
2. Welche Arten des Ausweises gibt es?
Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. In den meisten Fällen können Eigentümer einer Bestandsimmobilie sich selbst für eine Variante entscheiden. Einzig für Gebäude mit Bauantrag vor dem 1.11.1977, die die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Auch für Neubauten wird generell ein Bedarfsausweis erstellt. Experten empfehlen ebenfalls diese Art des Ausweises, da er als aussagekräftiger gilt.
3. Wie unterscheiden sich die Varianten?
Beim Bedarfsausweis schauen sich Fachleute in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau an. Der Verbrauchsausweis gibt lediglich den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre an. Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen. Das Heizverhalten der Bewohner hat dabei also Einfluss auf das Ergebnis, während dieser Faktor beim Verbrauchsausweis keine Rolle spielt.
4. Wie lange ist der Ausweis gültig?
Zehn Jahre. Da Vermieter vor 1966 errichteter Immobilien bis zum 1. Oktober 2008 einen Energieausweis benötigten, sind diese inzwischen abgelaufen und ein neuer muss her. Für neuere Immobilien ist das ab Anfang 2019 der Fall.
5. Was ist beim Besitzer- und Mieterwechsel einer Immobilie zu beachten?
Der Vermieter oder Verkäufer muss den Energieausweis vorlegen oder aushändigen - spätestens beim Besichtigungstermin. Es ist auch möglich, ihn per Mail oder Fax zu übersenden. Bereits in Immobilienanzeigen müssen einige Angaben auftauchen: Der Energiebedarf oder Verbrauch, der Energieträger (wie z.B. Flüssiggas) und die Effizienzklasse (bei nach dem 1.5.2014 erstellten Ausweisen).
6. Wer erstellt einen Energieausweis?
Experten, die sich ordnungsgemäß für diese Aufgabe qualifiziert haben. Der Bund pflegt eine Liste solcher Personen (siehe unten stehenden Link).
Nützliche Links zum Thema "Energieausweis":
HeizCheck von co2online
Einfach ausrechnen, ob der Energieverbrauch im Rahmen liegt
https://www.co2online.de/service/energiesparchecks/heizcheck/
Energieausweis: Darauf sollten Sie achten
Informationen der Verbraucherzentrale
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/energieausweis-darauf-sollten-sie-achten-24058
Transparenz bei der Energienutzung
Informationen der Deutschen Energie-Agentur
https://www.dena.de/themen-projekte/energieeffizienz/gebaeude/beraten-und-planen/energieausweis/
EnergieeffizienzExperten
Suche nach Ausstellungsberechtigten
https://www.energie-effizienz-experten.de/
Bildquelle: BMWi
PROGAS Flüssiggas Energieausweis Propan Energie sauber umweltschonend Bedarfsausweis Verbrauchsausweis
http://www.progas.de
PROGAS GmbH & Co. KG
Westfalendamm 84 - 86 44141 Dortmund
Pressekontakt
http://www.zilla.de
Zilla Medienagentur GmbH
Kronprinzenstraße 72 44135 Dortmund
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