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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Brigitte Römstedt
Am Steuer den Durchblick behalten: Stark getönte Sonnenbrillen behindern die Sicht
20.07.2017
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 20. Juli 2017. Autofahren bei strahlendem Sommerwetter: Damit sie nicht vom grellen Licht geblendet werden, schützen sich viele Fahrer mit einer Sonnenbrille. Doch Vorsicht: Nicht alle Modelle sind für den Straßenverkehr geeignet - sogar Bußgelder sind möglich. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Sonnenbrillen unterscheiden sich in Qualität, Design und Tönung. "Im Straßenverkehr ist insbesondere die Tönung der Gläser ein Sicherheitsfaktor. Denn je dunkler sie sind, desto weniger Licht lassen sie durch. Und das kann die Sicht des Fahrers zu sehr einschränken", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter.
Sonnenbrille zu dunkel - Bußgeld möglich
Konkret bedeutet das: Bei einer Tönung von mehr als 92 Prozent ist die Brille nicht mehr für den Straßenverkehr geeignet. Dies entspricht der Filterkategorie 4. "Solche dunklen Sonnenbrillen sind für Touren ins Hochgebirge gedacht, aber nicht zum Autofahren", so R+V-Experte Walter. Wer sich damit trotzdem hinter das Steuer setzt, muss mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung sind sogar bis 25 Euro fällig.
Sonnenbrille mit Sehstärke
Autofahrer, die ohnehin nur mit Sehhilfe fahren dürfen, müssen auch beim Autofahren eine Sonnenbrille mit passender Sehstärke oder zusätzlich Kontaktlinsen tragen. Je nach Gefährdungslage muss der Autofahrer sonst mit einem Verwarngeld von mindestens 25 Euro rechnen. "Die Polizei kann jedoch auch deutlich höhere Bußgelder verhängen und die Weiterfahrt sogar untersagen", sagt Karl Walter.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters
- Auch die Farbe der Gläser kann sich auf die Fahrsicherheit auswirken. Ist etwa der Rotanteil zu stark, lassen sich Ampelfarben und Bremslichter nur schwer erkennen. Am besten fährt es sich mit schwarzen oder braunen Gläsern.
- Selbsttönende Gläser sind nur bedingt zu empfehlen: Da die Windschutzscheibe bereits UV-Strahlung filtert, kann es sein, dass sich selbsttönende Gläser nicht ausreichend verfärben. Ausnahme sind neuartige Verdunkelungsgläser, die auf sichtbares Licht reagieren.
- Eingeschränkte Sicht haben unter Umständen Autofahrer, die eine Brille mit breiten Fassungsrändern tragen. Je besser das Sichtfeld, desto sicherer ist der Fahrzeuglenker unterwegs.
- Manche Autofahrer tragen auch nachts eine Sonnenbrille, weil sie sich durch die Scheinwerfer der entgegenkommenden Autos gestört fühlen. Dann sind allerdings nur Brillen mit einer Tönung von maximal 25 Prozent erlaubt.
Infocenter der R+V Versicherung Auto Sonnenbrille Sommer Sonne Bußgeld Verwarngeld Sehstärke Tönung Gläser blenden
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