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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Anka Jost
Beifahrer nicht angeschnallt: Wer zahlt das Bußgeld?
29.01.2018
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 29. Januar 2018. Anschnallen ist Pflicht, denn es kann Leben retten. Das ist den meisten Autofahrern klar. Doch wie sieht es aus, wenn der Beifahrer sich nicht anschnallen möchte? Darf der Fahrer trotzdem losfahren? Nein, glauben 90 % der deutschen Autofahrer gemäß einer Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. Doch liegen sie damit falsch. "Der Beifahrer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich anschnallt und muss demnach auch das Bußgeld von 30 Euro zahlen", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung.
Bevor sie losfahren, müssen Autofahrer dafür sorgen, dass alle Sicherheitsgurte einwandfrei funktionieren. "Wenn der Beifahrer seinen Sicherheitsgurt trotzdem nicht anlegen möchte, sollten Fahrer ihre Begleitung auf ihre Anschnallpflicht verstärkt hinweisen", empfiehlt die Kfz-Expertin. "Denn das Risiko, bei einem Autounfall selbst bei niedriger Geschwindigkeit verletzt zu werden, ist ohne Sicherheitsgurt sehr hoch." Der Sicherheitsgurt verhindert nicht nur, dass der Betroffene bei einem Aufprall geschleudert wird, sondern auch, dass er dabei seine Begleitung - und in diesem Fall womöglich auch sich selbst - verletzt. Doch auch wenn der Beifahrer sich weiter nicht anschnallen möchte, dürfen Autofahrer losfahren.
Fahrer haften für nicht angeschnallte Kinder
Anders sieht es bei Kindern und schutzbedürftigen Mitfahrern aus. Hier haben Fahrer eine besondere Fürsorgepflicht und müssen dafür sorgen, dass diese Mitfahrer angeschnallt sind und es auch bleiben. Das bedeutet, auch wenn sich ein Kind während der Fahrt selbstständig aus dem Sicherheitsgurt befreit, haftet der Autofahrer. Ist ein Kind nicht angeschnallt, muss der Autofahrer 60 Euro Bußgeld zahlen und bekommt 1 Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern drohen 70 Euro Bußgeld und ebenfalls 1 Punkt. Darüber hinaus hat der Fahrer Sorge zu tragen, dass die Kinder in den ihrem Alter entsprechenden Kindersitzen sitzen.
Anschnallpflicht gilt auch für Schwangere - mit einer Ausnahme
Auch Schwangere müssen sich während der Fahrt anschnallen - es sei denn, der Arzt befreit sie von der Anschnallpflicht durch ein ärztliches Attest. Die Angst, dass der Gurt dem Baby schaden könnte, ist unbegründet: Denn bei einem Unfall riskieren Schwangere schwere Verletzungen für sich und das Baby, wenn sie ungebremst gegen das Lenkrad stoßen.
"Führerscheinwissen im Test": Hintergrund der Befragung
Jeder dritte Führerscheinanwärter fällt durch die schriftliche Theorieprüfung. Doch wie ist das mit langjährigen Autofahrern - wie gut kennen sich diese mit den Regeln aus? Der Kfz-Direktversicherer R+V24 hat das Führerscheinwissen anhand aktueller Prüfungsfragen getestet. Ziel ist es, Autofahrern zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 unter anderem regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Mehr Tipps auf rv24.de
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R+V24
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