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Pressemitteilung von Christian Osthof
PROGAS: Betreiber von Caravans und Wohnmobilen sollten Austauschfristen für Flüssiggas-Anlagen im Blick behalten
23.10.2018
Auto & Verkehr
Im Oktober ist Herbstferienzeit. Vor dem Camping-Urlaub oder spätestens im Nachhinein sollten Betreiber von Caravans und Wohnmobilen prüfen, ob Komponenten in der Flüssiggas-Anlage ihrer Fahrzeuge ausgetauscht werden müssen. Das Unternehmen PROGAS empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Hinweise des Deutschen Verbands Flüssiggas e.V. (DVFG) zu beachten.
Wer eine Flüssiggasanlage in einem privat genutzten Fahrzeug betreibt, muss sie nach jeweils zwei Jahren von einem geschulten Sachkundigen prüfen lassen. Zudem trägt der Betreiber für den rechtzeitigen Tausch der Komponenten die Verantwortung. So müssen Schlauchleitungen, automatische Umschalteinrichtungen und Druckregler spätestens nach zehn Jahren erneuert werden. Dabei sei wichtig, so der DVFG, dass als Beginn des Zeitraumes nicht der Einbau in die Flüssiggas-Anlage des Fahrzeuges, sondern das Herstelldatum der Komponente gelte. Dieses lasse sich direkt von den Teilen ablesen.
Darüber hinaus sollten Besitzer von Caravans und Wohnmobilen den Zustand der Anlage und ihrer Komponenten dauerhaft im Auge behalten. Zur Sicherheit sollte die Flüssiggas-Anlage vor jeder neuen Fahrt auf Dichtheit überprüft werden: zum Beispiel mit Hilfe von Lecksuchsprays. Verschlissene oder beschädigte Teile sind dabei unverzüglich zu ersetzen.
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