Pressemitteilung von Brigitte Römstedt

Verschneite Autoscheinwerfer: Geldbuße möglich


Auto & Verkehr

Wiesbaden, 31. Januar 2019. Schnee und Matsch auf den Scheinwerfern: Das kann für Autofahrer gefährlich werden. Denn der Schmutzfilm schluckt einen Großteil des Lichts und verringert so die Sichtweite, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Zudem müssen Autofahrer mit einer Geldbuße rechnen.

Unfallrisiko erhöht
Untersuchungen haben gezeigt: Schon eine halbe Stunde Fahrt bei winterlichen Witterungen kann die Scheinwerfer so verschmutzen, dass die Sichtweite stark eingeschränkt ist. "Statt 50 bis 60 Meter sind es im schlimmsten Fall nur noch 35 Meter", sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Der Fahrer erkennt eine Gefahrensituation deutlich später und hat dadurch weniger Zeit zum Bremsen. Sind außerdem die Rücklichter verschmutzt, wird der eigene Wagen oft erst im letzten Moment gesehen. Ein Auffahrunfall ist dann schnell passiert.

Komplette Beleuchtung säubern
Autofahrer sollten deshalb die gesamte Beleuchtung vor Fahrtantritt gut säubern. "Bei längeren Fahrten empfiehlt es sich zudem, unterwegs nachzuwischen", meint R+V-Experte Walter. Wer mit verschmutzter Beleuchtung fährt, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Bei Gefährdung anderer oder einem Unfall sind sogar bis zu 35 Euro möglich. Hinzu kommt: Bei einem Unfall muss der Fahrer möglicherweise für einen Teil der entstandenen Schäden aufkommen, auch wenn er sich ansonsten korrekt verhalten hat.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters
- Autoscheiben müssen ebenfalls vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Wer nur ein kleines Guckloch freikratzt, muss mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen.
- Dicken Schnee auf dem Dach sollten Autofahrer unbedingt mitentfernen, damit er beim Fahren nicht herunterfällt.
- Auto beim Eiskratzen und Saubermachen nicht laufen lassen. Das gilt als unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastung und ist deshalb gesetzlich verboten. Zudem riskieren Autofahrer einen Schaden am Motor.
R+V-Infocenter Scheinwerfer Schmutzfilm Bußgeld Strafe Sichtweite Unfall Auto Beleuchtung Kfz Eis Schnee Winter Versicherung

http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2 65189 Wiesbaden

Pressekontakt
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12 61352 Bad Homburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Brigitte Römstedt
08.10.2020 | Brigitte Römstedt
Vom Bulli zum Wohnmobil: Ein Umbau mit Folgen
07.08.2020 | Brigitte Römstedt
Radfahren im Sommer: Unfallrisiko Reifenplatzer
16.07.2020 | Brigitte Römstedt
Heute geparkt, morgen abgeschleppt
09.07.2020 | Brigitte Römstedt
Einbruch ins Ferienhaus: Ist das versichert?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
21.11.2024 | LED Explorer GmbH
Neue Lichttechnik für Autohäuser
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 1
PM gesamt: 419.097
PM aufgerufen: 71.078.993