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Pressemitteilung von ARAG SE
Parkscheibe 2.0: Regeln für elektronische Parkscheiben
15.01.2024 / ID: 405273
Auto & Verkehr

Was sind elektronische Parkscheiben?
Digitale Parkscheiben sind bereits seit 2005 in Deutschland erlaubt. Im Ausland gelten unterschiedliche Regelungen und es sind unter Umständen andere Modelle zugelassen, daher raten die ARAG Experten, im Urlaub auf die herkömmliche Parkscheibe zurückzugreifen.
Die kleinen batteriebetriebenen Geräte funktionieren über einen elektronischen Bewegungsmelder, der kurze Zeit nach Abstellen des Motors automatisch die Parkzeit auf die volle oder halbe Stunde einstellt, die auf die Ankunftszeit auf dem Parkplatz folgt. So ist es laut ARAG Experten in der Straßenverkehrsordnung auch für herkömmliche Parkscheiben vorgeschrieben.
Welche Bedingungen gelten für elektronische Parkscheiben?
Elektronische Parkscheiben müssen in Aussehen und Funktion den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei falscher Verwendung oder einem nicht zugelassenen Modell müssen Autofahrer ansonsten mit einem Strafzettel für Falschparken rechnen und der kann bis zu 40 Euro kosten. Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört eine Typengenehmigung. Zudem muss auf der Vorderseite neben dem Wort "Ankunftszeit" über der elektronischen Zeitanzeige der weiße Buchstabe "P" auf blauem Grund (Verkehrszeichen 314) aufgedruckt sein. Weitere Abbildungen, Verzierungen oder Werbeaufdrucke sind hingegen nicht erlaubt. Damit die Ankunftszeit gut ablesbar ist, muss das Display über eine 24-Stunden-Zeitangabe verfügen und mindestens zwei Zentimeter hoch sein.
Welche Modelle sind nicht erlaubt?
Die ARAG Experten weisen auf eine weitere wichtige Voraussetzung hin, auf die beim Kauf einer elektronischen Parkscheibe nicht immer hingewiesen wird: Nachdem der Motor abgestellt ist, darf die Parkscheibe ihre Einstellungen nicht mehr ändern. Sie muss konstant eine feste Uhrzeit anzeigen. Automatisch mitlaufende Modelle, die auf den ersten Blick wie klassische digitale Parkscheiben aussehen, haben auf der Rückseite ein Uhrwerk, so dass die Zeit weiterläuft. Diese Manipulation - ob bewusst oder unbewusst - stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wo muss die digitale Parkscheibe angebracht werden?
Wie auch die herkömmliche Parkscheibe muss das elektronische Pendant gut sichtbar im Auto liegen, Wo genau, ist laut ARAG Experten gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings darf sie die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen, so dass sich die rechte untere Ecke der Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite am besten eignet. Theoretisch ist aber auch die Anbringung an einem Seitenfenster erlaubt, solange das Display gut abgelesen werden kann.
Übrigens: Nicht alle Modelle zeigen durch ein Lichtsignal an, wenn die Batterie leer ist. Autofahrer müssen daher grundsätzlich darauf achten, dass die Parkscheibe funktioniert; ansonsten kann es auch dafür ein Knöllchen geben.
Welche Regeln gelten für herkömmliche Parkscheiben?
Auch die analoge Variante muss gewisse Voraussetzungen erfüllen, die in der Straßenverkehrsordnung geregelt sind. Danach muss sie elf Zentimeter breit, 15 Zentimeter hoch und blau-weiß sein. Die herkömmliche Parkscheibe darf ebenfalls auf der Vorderseite nicht mit Blümchen oder anderen künstlerischen Effekten verziert sein oder Werbung tragen.
Auch hier darf laut ARAG Experten nicht beim Einstellen der Zeit geschummelt oder die Zeit während des Parkens weitergestellt werden. Rechtlich gesehen muss ein neuer Parkvorgang eingeleitet werden. Durch diese Regel sollen auch andere Autofahrer die Chance auf einen Parkplatz bekommen. Genau genommen müssten Autofahrer also einmal um den Block fahren, bevor sie die alte Parklücke wieder nutzen - wenn sie dann noch frei ist. Beim Einstellen der Ankunftszeit muss der Zeiger auf der halben oder vollen Stunde stehen, keinesfalls dazwischen, sonst riskiert man ein Bußgeld. Allerdings darf man auch die analoge Parkscheibe auf die nächste volle oder halbe Stunde vorstellen. Parkt man sein Auto beispielsweise um 11.10 Uhr, darf man auf 11.30 Uhr vorstellen.
Weitere Informationen zum Thema Parken unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/08168/
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