Pressemitteilung von LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Investorenpool übernimmt Vermögenswerte der UNICAT GmbH


11.12.2025 / ID: 436752
Auto & Verkehr

Investorenpool übernimmt Vermögenswerte der UNICAT GmbHDie Verantwortlichen der UNICAT GmbH haben mit Unterstützung des beauftragten Generalbevollmächtigten Professor Dr. Jan Roth, Partner der LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Vermögenswerte der in einer Sanierung in Eigenverwaltung befindlichen Gesellschaft an die UNICAT IB GmbH verkauft. Hinter der IB GmbH steht ein Pool mit verschiedenen Investoren, die die weitere Finanzierung des führenden Herstellers von exklusiven Expeditionsfahrzeugen sichern und mit Bernhard Söllner als Geschäftsführer zusammenarbeiten werden. Die Übernahme mit allen über 30 Beschäftigten fand zum 1. Oktober statt. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Kaufvertrag ist erfolgt.


Geschäftsführung und Restrukturierungsexperten von LINTILIA LAW haben den Geschäftsbetrieb seit Antragstellung uneingeschränkt fortgeführt. "Wir standen regelmäßig im direkten Kontakt mit zahlreichen Kunden, die wissen wollten, wie es mit UNICAT weitergeht", sagt Bernhard Söllner, Geschäftsführer der UNICAT GmbH und auch der Geschäftsführer der UNICAT IB GmbH. "Sie signalisierten deutlich, dass sie auch künftig mit uns zusammenarbeiten und auf unsere Angebote nicht verzichten wollen."


Für den Restrukturierungsexperten Roth und sein Team waren diese Signale ein wesentliches Element für die Restrukturierung. "Die Qualität von UNICAT stimmte. Mit dem Pool hat UNICAT nun finanzielle Sicherheit für die künftigen Aufgaben und Investoren, die das Unternehmen weiter voranbringen wollen", sagt der Generalbevollmächtigte Roth. "UNICAT kann mit seinen individuell geplanten und hochwertig gefertigten Expeditionsfahrzeugen auch künftig führend am Markt agieren", ist Roth zuversichtlich. Die über 30 top qualifizierten und erfahrenen Beschäftigten wurden bereits über die aktuelle Situation informiert, alle bleiben an Bord von UNICAT.


Der vom Gericht zum Sachwalter bestellte Rechtsanwalt Frank Bassermann, Partner der Sozietät hww Hermann Wienberg Wilhelm, sieht UNICAT mit den neuen Investoren ebenfalls auf einem guten Weg. "UNICAT bewegt sich mit seinem Angebot in einem speziellen internationalen Markt. Viele Teilnehmer kennen sich. Um so wichtiger war es, dass UNICAT schnell wieder auf die Beine kommt, und die Kunden dem Unternehmen weiter vertrauen", sagt Bassermann. Das sei mit der jetzigen Lösung gelungen, ist der Sachwalter überzeugt.


Hintergrund


Die Verantwortlichen der UNICAT GmbH hatten im Juli 2025 beim zuständigen Amtsgericht in Karlsruhe ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht hat den Antrag angenommen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Das Unternehmen hat Professor Dr. Jan Roth von der LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum Generalbevollmächtigten bestellt. Restrukturierungsexperte Roth und sein Team haben gemeinsam mit der Unternehmensführung den Geschäftsbetrieb des weltmarktführenden Herstellers von individuellen Expeditionsfahrzeugen uneingeschränkt fortgeführt und UNICAT während der Restrukturierung unterstützt.


Der Sanierungsantrag war unter anderem aufgrund von Kostensteigerungen und Spätfolgen der Corona-Pandemie notwendig geworden. Roth hat in den vergangenen Wochen verschiedene Sanierungsoptionen geprüft. Das Gericht hat das Verfahren in Eigenverwaltung zum 1. Oktober 2025 eröffnet. Wenige Tage später haben die Verantwortlichen dann die Einigung mit dem Investorenpool unterzeichnet. Begleitet wurden Geschäftsführung und Restrukturierer von Rechtsanwalt Frank Bassermann, Partner der Sozietät hww Hermann Wienberg Wilhelm, der vom Gericht zum Sachwalter bestellt wurde.


Über eine Eigenverwaltung


Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in der InsO stärker in den Vordergrund gerückt. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Die Geschäftsführung wird durch eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt, um die Fortführung und Sanierung des Unternehmens zu unterstützen und eine Gleichbehandlung der Gläubiger sicherzustellen. Damit erhöhen sich die Sanierungsoptionen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen vorläufigen Sachwalter zur Seite gestellt, der das Verfahren im Sinne der Gläubiger begleitet.


Mehr Informationen: https://www.lintilia.de/expertise/insolvenz-in-eigenverwaltung.html 


Mehr Informationen zur UNICAT GmbH: https://www.unicatexpeditionvehicles.com/de/  
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LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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