Unfall beim Rückwärtsfahren
28.02.2024 / ID: 407866
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 28. Februar 2024. Wer beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht, bekommt unter Umständen einen Teil der Schuld zugesprochen - auch wenn er eigentlich Vorfahrt hätte. Zudem sind hohe Bußgelder möglich. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Die Straßenverkehrsordnung verlangt beim Rückwärtsfahren besondere Vorsicht. "Andere Beteiligte im Straßenverkehr können eine plötzliche Richtungsänderung meist nicht absehen", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Wem bei einem Unfall wie viel Schuld zugesprochen wird, hängt jedoch vom Einzelfall ab. "Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise wie schnell und weit die Beteiligten gefahren sind. Auch auf die Verkehrssituation kommt es an. Die Straßenverkehrsordnung verlangt von jedem, sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist", erklärt R+V-Experte Richter.
Rückwärtsfahrende müssen zudem mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. "Auf Autobahnen ist das Rückwärtsfahren ausdrücklich verboten. Das Bußgeld ist höher und ein Punkt in Flensburg kommt hinzu. In grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fällen ist sogar mit Entziehung der Fahrerlaubnis und einem Strafverfahren zu rechnen", sagt Richter. Wer also die Ausfahrt verpasst, muss unbedingt bis zur nächsten weiterfahren.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen Rückwärtsfahren und Zurücksetzen: Im fließenden Verkehr fährt man rückwärts, beim Einparken setzt man zurück. In Einbahnstraßen ist beispielsweise nur das Zurücksetzen erlaubt.
- Wer rückwärts fährt, sollte die Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten und ständig bremsbereit sein. Wichtig: Auf die toten Winkel achten.
- Kameras und Parksensoren helfen, den Abstand beim Rückwärtsfahren besser einzuschätzen. Autofahrende sollten sich jedoch nicht nur auf die Technik verlassen.
(Bildquelle: Pixabay)
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