Die größten Fahrermythen - Verbraucherinformation der ERGO Group
16.03.2026 / ID: 439054
Auto & Verkehr
Während des Autofahrens laut Musik hören oder mal eben aufs Handy schauen: solche oder andere Ablenkungen sind auf deutschen Straßen weit verbreitet. Aber ist das wirklich zulässig? Der ERGO Kfz-Experte Peter Schnitzler räumt mit den größten Irrtümern auf.Essen und Trinken: Nicht verboten, aber riskant
Essen und Trinken am Steuer sind in Deutschland nicht ausdrücklich verboten. "Wer sich dadurch ablenken lässt, nicht mehr sicher fährt oder einen Unfall verursacht, begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld", erklärt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Gerichte betonen, dass Fahrerinnen und Fahrer ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen müssen - auch dann, wenn sie gerade in ein belegtes Brötchen beißen. Sinnvoller ist es daher, den Verzehr von Snacks und Getränken in eine Pause zu verlegen.
Die digitale Versuchung: Smartphones und Wearables
Die Handynutzung am Steuer regelt das Gesetz eindeutig. "Elektronische Geräte wie Handys dürfen während der Fahrt nur genutzt werden, sofern sie nicht in der Hand gehalten werden", so Schnitzler. Erlaubt ist die Bedienung über fest eingebaute oder fest verbaute Halterungen, sofern die Fahrerin oder der Fahrer nur einen kurzen Blick auf das Display wirft und ansonsten überwiegend auf die Straße achtet. "Das gilt nicht nur für Smartphones, sondern auch für Smartwatches und ähnliche Wearables", ergänzt der ERGO-Experte. Wer etwa durch Nachrichten scrollt oder auf eine antwortet, verstößt gegen das Verbot. "Auch wenn die meisten neueren Autos inzwischen mit Assistenzsystemen der Stufe 2 ausgestattet sind, sprich Systeme die Teile der Lenkung, Beschleunigen und der Bremsung übernehmen, muss der Fahrer jederzeit aufmerksam sein", rät Schnitzler.
Unpassend gekleidet?
Es gibt keinen Paragrafen, der bestimmte Schuhe beim Autofahren explizit verbietet - weder High Heels noch Flip-Flops. "Entscheidend ist, ob der Fahrer das Fahrzeug sicher bedienen kann", so der Kfz-Experte. Kommt es wegen ungeeignetem Schuhwerk zu einem Unfall, kann das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden. In der Folge drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall Probleme mit dem Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist das Autofahren im Kostüm, mit Perücke oder Schminke in Ordnung, solange das Fahrzeug sicher geführt wird. Das Tragen von Vollmasken ist jedoch verboten, da das Gesicht für die Identifikation erkennbar bleiben muss.
Entertainment ja, Musik in voller Lautstärke nein
Laute Musik oder Kopfhörer sind im Auto grundsätzlich erlaubt, solange Warnsignale wie Hupen und Sirenen noch wahrgenommen werden. Auch Noise-Cancelling-Kopfhörer sind nicht explizit verboten. Aber wer beispielsweise Rettungsfahrzeuge überhört, begeht eine Ordnungswidrigkeit, riskiert ein Bußgeld und gefährdet sich und andere. Zusätzlich können Ablenkungen durch häufige Liedwechsel, ständiges Bedienen von Streaming-Apps oder In-Car-Entertainment als Verstoß gegen die Pflicht zur konzentrierten Fahrzeugführung gewertet werden.
Wenn Ablenkung rechtliche Folgen hat
Sichere Fahrzeugführung heißt, das Fahrzeug jederzeit technisch und fahrerisch so zu beherrschen, dass niemand gefährdet oder unnötig behindert wird. Ablenkungen wie Essen, die Nutzung des Handys oder laute Musik können daher bereits ohne Unfall als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn sie die sichere Fahrzeugführung offensichtlich beeinträchtigen. Kommt es zu einem Unfall, prüfen Polizei und Versicherer, ob eine Ablenkung mitursächlich war. Je nach Fall drohen Bußgelder, Punkte, Strafverfahren und Kürzungen oder Regressforderungen wegen grober Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung.
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(Bildquelle: ERGO Group/Canva)
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