Minderjährige auf Leihrollern: Wer zahlt bei einem Unfall?
11.06.2026 / ID: 442442
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 11. Juni 2026. Schnell per App entsperren und losfahren: Leih-E-Scooter sind besonders bei jungen Menschen beliebt. Doch Minderjährige dürfen die Roller der Sharing-Anbieter in der Regel nicht nutzen. Wer es über den Zugang von Eltern, Geschwistern oder Freunden trotzdem tut, riskiert Ärger und hohe Kosten, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Bereits ab 14 Jahren dürfen Jugendliche in Deutschland E-Scooter fahren – ein Führerschein ist nicht notwendig. Für Leihroller gelten jedoch zusätzlich die Nutzungsbedingungen der Anbieter. „Minderjährige dürfen einen solchen Vertrag normalerweise nicht allein abschließen“, erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Deshalb liegt das Mindestalter in der Regel bei 18 Jahren. Zudem braucht jeder Nutzer einen eigenen Account. Nur dann ist er bei der Fahrt mit dem Leihroller regulär über den Anbieter versichert.
Wenn Jugendliche fremde Accounts nutzen
Umgekehrt bedeutet das: Wer seinen Zugang an einen Jugendlichen weitergibt, verstößt gleich doppelt gegen die Vertragsbedingungen des Anbieters. „Das ist kein Kavaliersdelikt“, betont R+V-Experte Richter. „Vor allem bei einem Unfall drohen finanzielle und rechtliche Konsequenzen.“ Verursacht der Jugendliche mit dem E-Scooter einen Schaden oder verletzt andere, greift zwar grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Rollers. Allerdings kann der Versicherer vom Vertragsinhaber anschließend unter Umständen bis zu 5.000 Euro zurückfordern. Hinzu können weitere Kosten kommen, etwa für Reparaturen am Leihroller, Bearbeitungsgebühren oder sonstige Forderungen des Anbieters.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Nur allein fahren – auf E-Scootern darf man nicht zu zweit unterwegs sein. Auch Gegenstände dürfen nur transportiert werden, wenn sie eine sichere Fahrt nicht beeinträchtigen.
- Gehwege und Fußgängerzonen meiden, sofern sie nicht ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind.
- Auch ohne Pflicht einen Helm nutzen: Er kann schwere Kopfverletzungen verhindern.
Firmenkontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Bad Homburg
Daimlerstraße ㄲ
06172/9022-131
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
29.07.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Wenn die Wespe im Auto mitfährt
Wenn die Wespe im Auto mitfährt
22.07.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Medikamente mögen keine Hitze
Medikamente mögen keine Hitze
15.07.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Urlaubsfotos: Was darf ins Netz?
Urlaubsfotos: Was darf ins Netz?
08.07.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Urlaubszeit: Falsche Pannenhelfer auf Beutezug
Urlaubszeit: Falsche Pannenhelfer auf Beutezug
30.06.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Beeren aus Wald und Feld: Erst waschen, dann naschen
Beeren aus Wald und Feld: Erst waschen, dann naschen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.08.2026 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Schulweg: Sicherheit vor Schnelligkeit
Schulweg: Sicherheit vor Schnelligkeit
13.08.2026 | Initiative proDente e.V.
Zuschüsse sinken - Vorsorge wird wichtiger
Zuschüsse sinken - Vorsorge wird wichtiger
13.08.2026 | ARAG SE
Rechtsirrtümer im Straßenverkehr: Was ist erlaubt und was nicht?
Rechtsirrtümer im Straßenverkehr: Was ist erlaubt und was nicht?
11.08.2026 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Microcars: Alternative zum Moped wird immer beliebter
Microcars: Alternative zum Moped wird immer beliebter
11.08.2026 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
HUK-E-Barometer
HUK-E-Barometer

