Vorteile des Garagenrabatts bei KFZ Versicherungen
06.10.2012 / ID: 82081
Auto & Verkehr
Wer heute eine KFZ Versicherung abschließt, möchte alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Beiträge so gering wie irgend möglich zu gestalten. Dabei müssen immer auch die sogenannten weichen Tarifmerkmale berücksichtigt werden. Dazu zählt der Garagenrabatt, eine Fahrerkreisbeschränkung oder beispielsweise ein Nachlass, der gewährt wird, weil der Versicherungsnehmer ein Wohngebäude bei der gleichen Gesellschaft versichert hat. Um wirklich alle Rabatte gut auszunutzen, muss man sich umfassend informieren und am besten von verschiedenen Gesellschaften Angebote für das spezielle Fahrzeug einholen.
Garage mieten für die KFZ Versicherung
Die Versicherung nimmt lieber Halter in der KFZ Versicherung auf, bei denen sie davon ausgehen kann, dass diese ihre Fahrzeuge in eine abschließbare Garage einstellen. Garagenfahrzeuge werden sehr viel seltener von Mardern heimgesucht und auch Vandalismus oder Brandstiftung trifft Garagenwagen natürlich nicht so häufig. Dadurch können die Kosten für Schäden, auch durch Sturm oder Hagel, für die Gesellschaften deutlich gesenkt werden. Je nach Gesellschaft kann der Garagenrabatt sogar dann gewährt werden, wenn das Fahrzeug in einer Tiefgarage oder einer Sammelgarage eingestellt wird. Die Rabatte für eine Garage liegen bei den meisten Gesellschaften um etwa fünf Prozent des Beitrags. So muss man bei besonders hohen Beiträgen überlegen, ob man nicht sogar einen Garagenplatz anmietet oder eine eigene Garage auf dem Grundstück aufstellt. Selbst die neue Garage kann sich im Laufe der Jahre durch die Einsparung der Versicherungsbeiträge rechnen. Wobei dann der deutliche Werterhalt des Fahrzeugs, der durch die Einstellung in einer Garage gegeben ist, noch nicht einmal berücksichtigt wurde.
Rechte und Pflichten beim Garagenrabatt
Nimmt man als Versicherter den Garagenrabatt in Anspruch, sollte man nicht nur wirklich über eine abschließbare Garage verfügen, sondern das Fahrzeug tatsächlich regelmäßig über Nacht dort einstellen. Sollte ein Schaden eintreten, während das Fahrzeug in der Nacht draußen stand, muss man meist nachweisen, dass es sonst aber nachts überwiegend in der Garage steht. Wer nur ausnahmsweise vielleicht Möbel in der Garage stehen hat und dann nach ein oder zwei Nächten wieder das Fahrzeug dort einstellt, wird aber keinerlei Problem haben. Wer allerdings das Fahrzeug aus welchen Gründen auch immer irgendwann einmal nicht mehr in die Garage stellt, sollte dies der Gesellschaft unbedingt mitteilen, da sonst empfindliche Vertragsstrafen drohen, die bis hin zum Verlust der Deckung für einen Schadensfall gehen können. Ist lediglich ein Platz in einem Parkhaus verfügbar, sollte man sich schriftlich von der KFZ Versicherung bestätigen lassen, dass dieser Platz als rabattwürdig gilt. Alle mündlichen Verabredungen können im Schadensfall für den Halter negativ ausfallen.
Mehr zu den Verpflichtungen beim Garagenrabatt unter kfzversicherungsvergleich.net/garagenrabatt.php (http://www.kfzversicherungsvergleich.net/garagenrabatt.php)
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