Chance Umschulung – die 2. Chance zum Top Job.
19.04.2013 / ID: 112329
Bildung, Karriere & Schulungen

Doch was wird konkret gefördert?
Unter einer Umschulung versteht man eine verkürzte Ausbildung. Eine Umschulung kann nur machen, wer schon einen Beruf erlernt hat oder entsprechende Berufserfahrung hat. Eine Umschulung ist demnach eine perfekte Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr ausgeübt werden kann.
Eine Umschulung endet mit der Prüfung vor der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, etc.) und führt zu einem anerkannten Berufsabschluss.
Die Dauer der Umschulung richtet sich nach der eigentlichen Ausbildungsdauer des jeweiligen Berufs. In der Regel dauern Umschulung ca. 24 Monate.
Umschulungen werden häufig von der öffentlichen Hand, meistens der Bundesagentur für Arbeit, der Bundeswehr oder von der Berufsgenossenschaft oder der Rentenversicherung finanziert.
Welche Umschulungsangebote gibt es hierbei?
Je nach gewünschtem Beruf werden drei Formen der Umschulung unterschieden:
1. Die Betriebliche Umschulung
Dies ist eine Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG (duales System). Die Umschulung wird wie eine Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb absolviert. Parallel zu der betrieblichen Tätigkeit besuchen Umschüler den Berufsschulunterricht an einer staatlichen Schule vor Ort. Dieser Schulbesuch ist nicht verpflichtet aber empfehlenswert. Der Lebensunterhalt wird in dieser Zeit entweder durch die Ausbildungsvergütung oder durch Unterhaltsleistungen des Leistungsträgers (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, etc.) finanziert. Es entstehen keine weiteren Kosten.
2. Die Schulische Umschulung
Manche Berufe werden nicht betrieblich ausgebildet, sondern an Berufsfachschulen. Meistens sind Praktika Teil der Ausbildung. Schulen zahlen keine Ausbildungsvergütung, sondern kosten eher noch Schulgeld. Es sind also neben den Unterhaltskosten noch weitere Kosten abzudecken, die von einem Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, etc.) übernommen werden können.
3. Die Überbetriebliche Umschulung
Ein qualifizierter Bildungsträger übernimmt hierbei die Funktion des Ausbildungsbetriebs. Die Bildungsträger erhalten für die Ausbildung eine Vergütung, die meistens mehrere hundert Euro im Monat beträgt. Es sind also neben den Unterhaltskosten noch weitere Kosten abzudecken, die von einem Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, etc.) übernommen werden können.
Wann kann eine Umschulung komplett gefördert werden?
Der Teilnehmer muss förderwürdig sein.
Über den sogenannten "Bildungsgutschein" werden Umschulungen von Arbeitsagenturen und den Jobcentern finanziert. Die Kosten für Umschulungen sind hoch. Geht man von Massnahmekosten von einigen hundert Euro monatlich und von Unterhaltskosten von 1000 Euro monatlich aus, kostet eine Umschulung leicht fast 40.000 Euro. Diese Kosten erscheinen zwar hoch – sind aber gering im Vergleich zu den staatlichen Unterhaltskosten für einen jahrelang nicht erwerbstätigen Arbeitnehmer.
Deshalb gilt: Falls ein Leistungsträger die Zusage zur Finanzierung einer Umschulung ausspricht, wird er sämtliche anfallenden Kosten wie z.B. Unterhalt, Sozialversicherung, Fahrtkosten und gegebenenfalls Unterbringungskosten (wenn Schulungsort oder Praktikumsstelle weit auswärts liegen) übernehmen.
Das PMD Technologiezentrum in Dresden ist ein langjährig erfahrener, zertifizierter Bildungsträger mit Sitz in Dresden und bietet Umschulungen in besonders gesuchten Berufsfeldern an. Die nächsten Maßnahmen beginnen ab 01. August 2013 und dauern 24 Monate. Zur Auswahl stehen die folgenden Berufe:
- Zerspanungsmechaniker IHK
- Industriemechaniker IHK
- Verfahrensmechaniker für Kunststofftechnologie, Fachrichtung Faserverbundtechnik IHK
- Technischer Produktdesigner IHK
- Industriekaufmann /-frau IHK
Die Umschulungen sind zu 100% förderfähig. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei PMD.
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