Denkmalschutz und Brandschutz - Sicherheit soll vorgehen?
03.07.2013 / ID: 125341
Bildung, Karriere & Schulungen
Eric Mozanowski, führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vertragsreihe zum Thema Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus dem Kreis der Teilnehmer kam der Wunsch, wichtige Wissensmodule auch im Internet zu veröffentlichen. Dies ist Teil 41, welcher sich mit dem Brandschutz betrug.
Brandschutz
Gottfried Kiesow, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, schreibt zum Verhältnis zwischen Denkmalschutz und Brandschutz: "Es kommt zum Glück selten vor, dass Baudenkmale durch Feuer zerstört werden, leider aber sehr häufig, dass dies durch Brandschutzverhütungsvorschriften geschieht. Da wird verlangt, offene barocke Treppenhäuser feuerfest abzuschotten, verputzte Fachwerkwände durch massive zu ersetzen und dafür den originalen Stuck zu opfern, neue Treppenhäuser als Fluchtwege einzubrechen, Brandabschnitte durch neue, über die Dachhaut hinausgehende Wände zu schaffen." Das sind starke Worte für die zwischen Brand- und Denkmalschutz bestehenden Differenzen. Fakt ist: Der Brandschutz bemüht sich oft wenig um bestandsverträgliche Schutzmaßnahmen und verlangt ausdrücklich, dass die Brandsicherheit vor allem mit baulichen Mitteln zu verwirklichen ist.
Prüfung durch Brandgefahrenbegehung
Spätestens bei genehmigungspflichtigen Umbauten wird dies zum Problem. Dann muss das jeweilige Gebäude "brandschutztechnisch wirksam ertüchtigt" werden. Vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen erfolgt daher eine Brandgefahrenbegehung durch einen Sachverständigen des Bauamtes, die am besten zusammen mit der ersten Baubestandsaufnahme durchgeführt wird. Das Bauamt erstellt daraufhin ein Brandschutzkonzept. Dies beinhaltet den Katalog der festgestellten Brandschutzmängel, die Planung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, auch für die Brandschutzsicherung des Bauablaufs mit seinen verschiedenen Bauphasen, sowie Kompensationsmaßnahmen. Das Konzept wird meist in Abstimmung mit dem Denkmalamt und dem Bauherrn entwickelt, wobei unter anderem auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden, so dass es von dieser Seite kaum "böse Überraschungen" gibt: Kompromisse bei einzelnen Vorgaben sind möglich, aber keineswegs die Regel.
Bauherren sollten jedoch wissen, dass viele Umbauten meist durch andere technische Maßnahmen kompensiert werden können. Stimmt beispielsweise das Bauamt dem Erhalt eines hölzernen Treppenhauses zu, wird meist verlangt, dass die Wohnungstüren nachgebessert werden. Der Treppenraum muss darüber hinaus mit einem Rauchabzug ausgestattet werden.
Weitere kompensatorische Maßnahmen sind:
- der Einbau einer automatischen Brandmeldeanlage bestehend aus Rauch- und Wärmemeldern,
- deren Aufschaltung zur Feuerwehr, Polizei oder einem Wachdienst,
- die Erneuerung der elektrischen Anlage inklusive des Einbaus einer Fehlerstromschutzeinrichtung,
- der Einbau von Einbruchsicherungen und Bewegungsmeldern zur Verhinderung von Brandstiftung und
- die Verwendung schwer entzündlicher und möglichst nicht brandleitender Baumaterialien.
Eric Mozanowski hierzu: "Insgesamt können technische Kompensationsmaßnahmen viele der baupolizeilich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen durchaus ersetzen und unverhältnismäßige Umbaumaßnahmen vermeiden helfen. Da jedoch, wo das Leben und die Gesundheit einzelner Menschen konkret gefährdet sind, wird es kaum Abweichungen von den geltenden Bestimmungen geben können. An der baulichen Sicherung von Rettungswegen, beispielsweise durch zusätzliche Außen- oder Innentreppen, wird auch in Zukunft kein Bauherr vorbeikommen."
V.i.S.d.P.:
Eric Mozanowski
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