Pressemitteilung von Dr. Marius Ebert

Der wahre Jakob


18.01.2017 / ID: 250714
Bildung, Karriere & Schulungen

Im Rahmen der Firmengrundsätze gilt auch der der Firmenwahrheit. Doch was ist damit gemeint? Etwa, dass das Unternehmen immer die Wahrheit sagen muss? In seinem kostenlosen Schulungsvideo erläutert Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert sowohl die Hintergründe als auch die tatsächliche Bedeutung des Grundsatzes der Firmenwahrheit.

Jeder Mensch hat so seine Grundsätze. Das erwarten viele auch von einem Unternehmen, etwa dass es ordentliche Ware liefert oder dass es ökologisch und nachhaltig produziert oder dass es den Kunden bzw. die Öffentlichkeit nicht belügt und betrügt - Banken- und Abgasskandale lassen grüßen. Wer jedoch die sogenannten Firmengrundsätze in diesem Umfeld verortet, der liegt völlig daneben. Denn damit hat es etwas ganz anderes auf sich.

Dazu muss man zunächst einmal wissen, dass der Begriff "Firma" nicht gleichzusetzen ist mit "Unternehmen". Vielmehr ist "Firma" nichts anderes als der Name des Unternehmens, also das, was doppelt gemoppelt auch "Firmenbezeichnung" oder "Firmenname" genannt wird.

Nun gibt es bestimmte Firmengrundsätze, etwa den der Firmenbeständigkeit, der Firmenausschließlichkeit, der Firmenklarheit und eben den der Firmenwahrheit. Vor dem genannten Hintergrund meint "Firmenwahrheit" also nichts anderes als "Namenswahrheit". Doch was ist damit nun gemeint?

Keine Irreführung im Firmennamen

Der Grundsatz der Firmenwahrheit bedeutet nichts anderes, als dass der gewählte Name, streng genommen müsste man sagen: die gewählte Firma, nichts Irreführendes enthält. Namenswahrheit bedeutet somit: nicht irreführend, keine falschen Eindrücke erwecken durch den gewählten Namen.

Ein Beispiel für eine Irreführung wäre etwa, wenn ein kleiner, regionaler Blumenhändler sich nennt "Flowers worldwide", es sei denn, er hat im Hintergrund noch einen Online-Versand, und das kann dann, zumindest theoretisch, sehr schnell auch weltweit gehen. Aber wenn es sich dabei wirklich nur um einen kleinen, regionalen Blumenladen handelt, dann wäre diese Bezeichnung wahrscheinlich ein Verstoß gegen den Grundsatz der Firmenwahrheit.

Das komplette, kostenlose Video " Grundsatz der Firmenwahrheit (http://www.mariusebertsblog.com/)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube (http://www.mariusebertsblog.com/). Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite (http://mariusebertsblog.com/) des Unternehmens.
Betriebswirt/in IHK Firma Firmengrundsätze Firmenwahrheit Schulung Video Dr. Marius Ebert

http://www.spasslerndenk-shop.de
Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
Hauptstraße 127 69117 Heidelberg

Pressekontakt
http://www.spasslerndenk-shop.de
Inhaber
Hauptstraße 127 69117 Heidelberg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Marius Ebert
13.10.2020 | Dr. Marius Ebert
Vogel Strauß nach Mahnbescheid?
22.09.2020 | Dr. Marius Ebert
Nimm es mit, Kapitän, auf die Reise
11.09.2020 | Dr. Marius Ebert
Mittel zum (Werbe)Zweck
22.08.2020 | Dr. Marius Ebert
Fü(h)rwahr kein leichter Job
12.08.2020 | Dr. Marius Ebert
Ein einträgliches Unternehmen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.05.2025 | Buchautor Dr. Thies Claussen
Denkanstöße für unser Leben
15.05.2025 | Kommunales Bildungswerk e.V.
Sommerakademie 2025: Führung und Management im Wandel
15.05.2025 | Kommunales Bildungswerk e.V.
Premiere der Personaltage 2025
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 425.923
PM aufgerufen: 72.245.460