Der Betriebsübergang / Bundesweite Inhouse-Seminare
19.01.2017 / ID: 250845
Bildung, Karriere & Schulungen
Deutschlandweite Inhouse-Seminare zum Thema "Betriebsübergang" werden von der Praktiker-Seminare GbR angeboten. Der Dozent kommt in den Betrieb. Das Seminar dauert 1 bis 2 Tage (je nach Wunsch).
Von einem Betriebs(teil)übergang spricht man, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil eines Unternehmens auf ein anderes Unternehmen übertragen wird. Dieses kann sowohl für den Betriebsveräußerer als auch den Betriebserwerber als auch für die betroffenen Arbeitnehmer vielfältige Auswirkungen haben. In diesem Zusammenhang stellen sich eine ganze Reihe von Fragen: Wann liegt überhaupt ein Betriebsübergang vor und welche Folgen knüpfen sich daran? Unter welchen Voraussetzungen kann der veräußernde Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden oder durch Änderungskündigung verändern? Was kann der erwerbende Arbeitgeber tun? Welche Rechte haben die Arbeitnehmer? Was geschieht mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen? Welche Rolle hat der Betriebsrat? Das Seminar behandelt die Kernfragen des Betriebsübergangs unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Zur Erläuterung werden Fallbeispiele herangezogen, die zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion anregen sollen.
Weitere Infos sind auch auf folgenden Websites zu erhalten:
http://www.betriebsrat-seminare.org und
twitter.com/Seminarprofi
D i e I n h a l t e :
Grundfragen des Betriebsübergangs :
- Betriebsbegriff / Betriebsteil
- Voraussetzungen des Betriebsübergangs
- Outsourcing /Fremdvergabe /Funktionsnachfolge
- Rechtsfolgen des Betriebsübergangs
- Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
- Weiterbeschäftigungspflicht und Wiedereinstellungsanspruch
Änderung von Arbeitsbedingungen :
- Ein-Jahres-Frist
- Abbau von übertariflichen Leistungen
- Beendigung, Änderung oder Fortbestand von Betriebsvereinbarungen
- Fortgeltung von Tarifverträgen oder Tarifwechsel
- Einzelvertragliche Bezugnahmeklauseln
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Änderungskündigung
- Kündigung aufgrund Erwerberkonzept
- Änderungsmöglichkeiten durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen
Exkurs: Betriebsübergang in der Insolvenz
Die Rolle des Betriebsrats beim Betriebsübergang :
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (bei Kündigung, Änderungskündigung)
- Übergangs- und Restmandat des Betriebsrats
- Notwendigkeit von Interessenausgleich und Sozialplan
- Nachteilsausgleich
- Prozessuale Möglichkeiten des Betriebsrats
Der Betriebsübergang im Arbeitsgerichtsprozess
Seminare Betriebsübergang § 613a BGB Betriebsrat Betriebsänderung BetrVG § 111 BetrVG Schulung Sozialplan Nachteilsausgleich Wirtschaftsausschuß Kündigung Sozialauswahl Inhouse
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