Neues BFH-Urteil: Studienplatzklage steuerlich voll absetzbar?
22.08.2011
Bildung, Karriere & Schulungen
Medizin, Zahnmedizin, Psychologie und andere NC-Fächer studieren ohne Spitzenabitur: Das geht. Jedes Semester klagen sich mehrere hundert Abiturienten ein, ohne dass Abiturnote und Wartezeit eine Rolle spielen.
Nur: Die Studienplatzklage ist relativ kostspielig. Wenn der Abiturient oder seine Eltern keine Rechtsschutzversicherung haben, die das Verfahren bezahlt, können sich Anwalts- und Gerichtskosten auf mehrere tausend Euro summieren.
Obwohl die Studienplatzklage das Studium erst möglich macht, war die steuerliche Geltendmachung stark eingeschränkt. Der Grund: Viele Abiturienten haben kein steuerpflichtiges Einkommen, von dem sie die Kosten absetzen konnten. Und die Eltern, die die Verfahren bezahlten, konnten nur in Ausnahmefällen über Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen den Fiskus an der Studienplatzklage beteiligen.
Das könnte sich jetzt ändern: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen vom 28.07.2011 (Az. VI R 7/10 und VI R 38/10) entschieden, dass Aufwendungen für das Erststudium als "vorweggenommene Werbungskosten" steuerlich geltend gemacht werden können. Geklagt hatte eine Medizin-Studentin. Der BFH gab ihr Recht, dass die Kosten den Medizinstudiums hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit als Ärztin veranlasst seien und dann von dem späteren Gehalt als Ärztin abgezogen werden dürfen.
"Dies muss sich dann auch auf die Studienplatzklage als Zugang zum Studium übertragen lassen", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der über 5.000 Verfahren dieser Art in den vergangen Jahren geführt hat. Zwar gebe es noch eine Unschärfe, zumal das Bundesfinanzministerium den Beschluss durch einen Nichtanwendungserlass aussetzen können. Jedoch rät der Studienplatz-Spezialist Naumann zu Grünberg: "Alle Abiturienten, die eine Studienplatzklage machen oder in den letzten Jahren gemacht haben, sollten jetzt die Kosten dafür in einer Steuererklärung angeben. Dann besteht die Chance, dass Sie die Kosten dann in Zukunft vom ersten verdienst nach dem Studium absetzen können."
Das BFH-Urteil kommt genau zur richtigen Zeit: Durch doppelte Abiturjahrgänge und Aussetzung der Wehrpflicht steigen NC und Wartezeit immer weiter an. Dadurch wird es in immer mehr Fächern notwendig, mit der Studienplatzklage jahrelange Wartezeiten zu umgehen.
Weitere Informationen zu Chancen, Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf http://www.uni-recht.de abrufbar.
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Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rothenbaumchaussee 38 20148 Hamburg
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