Das Initiativrecht des Personalrats und des Betriebsrats - Seminare und Schulungen
29.01.2017 / ID: 251653
Bildung, Karriere & Schulungen
Die Inhouse-Seminare und Trainings der Praktiker-Seminare GbR haben zum Ziel, die Gremienarbeit effizienter zu machen. Konstruktive Gremienarbeit, vor allem auch durch kluge Initiativanträge, sind tausend mal besser als sinnlose und lähmende Laberei ohne Effizienz.
Informationen sind auch auf folgenden Websites erhältlich:
Initiativrecht des Personalrats und des Betriebsrats
und
Arbeitsrechtliche Fortbildung
Zu den Initiativrecht-Seminaren für den P E R S O N A L R A T :
Das Seminar wird nur als Inhouse-Seminar in Ihrer Dienststelle (alle Behörden, Eigenbetriebe, Jobcenter, Ärztekammern ...) durchgeführt.
Bundesweit : Bund (BPersVG) und alle Bundesländer (alle LPersVG's)
Der Dozent kommt zu Ihnen.
Dauer: 2 Tage (bei Vorkenntnissen zum Personalvertretungsrecht), ansonsten 3 Tage
Die Inhalte:
Das Initiativrecht bzw. das "Mitbestimmungs-Initiativrecht" ermöglicht es dem Personalrat in eigener Initiative einen Mitbestimmungsfall ins Leben zu rufen und in das Mitbestimmungsverfahren zu bringen. Wir haben dann einen Mitbestimmungsfall mit gewissermaßen umgekehrter Laufrichtung: Nicht der Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleiter schickt dem Personalrat eine Vorlage, sondern umgekehrt.
Wann und in welchen Fällen hat der Personalrat ein Mitbestimmungs-Initiativrecht ?
Was ist beim Erarbeiten des Initiativantrags zu beachten ?
Wie ist das Verfahren geregelt ?
Wie ist das Verhältnis Initiativrecht / Dienstvereinbarung ?
Diese und viele andere Fragen werden im Seminar ausführlich behandelt. In einem intensiven Training werden dann in Gruppenarbeit Initiativanträge gefertigt und besprochen.
Auf die besonderen Verhältnisse und den Handlungsbedarf in Ihrer Dienststelle wird selbstverständlich eingegangen.
Zu den Initiativrecht-Seminaren für den B E T R I E B S R A T :
Das Seminar wird nur als Inhouse-Seminar in Ihrem Betrieb durchgeführt.
Bundesweit. Unser Dozent kommt zu Ihnen.
Dauer: 2 Tage (bei Vorkenntnissen zum BetrVG), ansonsten 3 Tage
Die Inhalte:
Das Initiativrecht bzw. das "Mitbestimmungs-Initiativrecht" ermöglicht es dem Betriebsrat in eigener Initiative einen Mitbestimmungsfall ins Leben zu rufen und in das Mitbestimmungsverfahren zu bringen. Wir haben dann einen Mitbestimmungsfall mit gewissermaßen umgekehrter Laufrichtung: Nicht der Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführer schickt dem Betriebsrat eine Vorlage, sondern umgekehrt.
Wann und in welchen Fällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungs-Initiativrecht ?
Was ist beim Erarbeiten des Initiativantrags zu beachten ?
Wie ist das Verfahren geregelt ?
Wie ist das Verhältnis Initiativrecht / Betriebsvereinbarung ?
Diese und viele andere Fragen werden im Seminar ausführlich behandelt. In einem intensiven Training werden dann in Gruppenarbeit Initiativanträge gefertigt und besprochen.
Auf die besonderen Verhältnisse und den Handlungsbedarf in Ihrem Betrieb wird selbstverständlich eingegangen.
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Praktiker-Seminare GbR
Frau Rita Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland
fon ..: 030-46064746
web ..: http://www.praktiker-seminare.com
email : admin@praktiker-seminare.de
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