Pressemitteilung von Brigitte Römstedt

Bei verspäteter Krankmeldung riskieren Arbeitnehmer eine Abmahnung


Bildung, Karriere & Schulungen

Wiesbaden, 19. Oktober 2017. Der Kopf dröhnt, die Nase läuft, der Hals kratzt: Wer nicht arbeiten gehen kann, darf die Krankmeldung nicht hinauszögern. Andernfalls droht eine Abmahnung.

Chef möglichst schnell informieren
Laut Gesetz müssen Arbeitnehmer ihre Krankheit "unverzüglich" melden. "Am besten ist es, schon vor dem normalen Arbeitsbeginn Bescheid zu sagen", rät Axel Döhr, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Zwar ist die Uhrzeit, wann sich Mitarbeiter krankmelden müssen, im Entgeltfortzahlungsgesetz nicht genau aufgeführt, da dies von der Art der Tätigkeit abhängt. Fest steht aber, dass Kranke den Anruf beim Chef oder die Email an die Personalabteilung nicht hinauszögern dürfen. "Schließlich hat das Unternehmen nur so eine Chance, auf den Ausfall zu reagieren", erklärt R+V-Experte Döhr.

Vor Arbeitsbeginn anrufen
Konkret bedeutet das: Wer normalerweise um 9 Uhr anfängt zu arbeiten, sollte bis dahin auch seinen Arbeitgeber informieren - und sich erst danach wieder ins Bett legen oder zum Arzt gehen. Auch der voraussichtliche Zeitraum der Erkrankung ist eine wichtige Information für den Arbeitgeber.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage - wobei Samstag, Sonntag und Feiertage mitzählen - muss der Kranke dem Unternehmen spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ein ärztliches Attest vorgelegen. Vorsicht: Diese Vorlagepflicht gilt bei manchen Unternehmen bereits ab dem ersten oder zweiten Tag. Das klärt ein Blick in den Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag.

http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung Ratgeber Gesundheit Arbeitsplatz Job Krankmelden Arbeitgeber Abmahnung Arzt

http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2 65189 Wiesbaden

Pressekontakt
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12 61352 Bad Homburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Brigitte Römstedt
08.10.2020 | Brigitte Römstedt
Vom Bulli zum Wohnmobil: Ein Umbau mit Folgen
07.08.2020 | Brigitte Römstedt
Radfahren im Sommer: Unfallrisiko Reifenplatzer
16.07.2020 | Brigitte Römstedt
Heute geparkt, morgen abgeschleppt
09.07.2020 | Brigitte Römstedt
Einbruch ins Ferienhaus: Ist das versichert?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
09.05.2025 | Büchmann Seminare KG
Ausbildung in der ambulanten Senioren-Assistenz -
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 5
PM gesamt: 425.624
PM aufgerufen: 72.204.355