Steuer-Automatik
21.01.2018
Bildung, Karriere & Schulungen
Ein gängiger Begriff im Steuerrecht ist das sogenannte Abzugsverfahren. Diesen Begriff sollte deshalb auch jeder angehende Betriebswirt/in IHK abrufbereit in seinem Repertoire haben. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo, wie sich der Begriff ableiten lässt und wie man ihn sich merken kann. Ein Beispiel aus der Praxis hilft, das Ganze zu festigen und kann in der Prüfung Kompetenz beweisen.
In der Betriebswirtschaftslehre gilt es, wie in allen anderen Bereichen, die Fachsprache und deren Fachbegriffe zu erlernen, um sie bei Bedarf verwenden zu können oder um im Zweifelsfall zu wissen, worum es geht und was zu tun ist. Das gilt auch für den Begriff Abzugsverfahren.
Um sich die Detailinformationen zum Begriff Abzugsverfahren zu merken, also ihn im Gedächtnis zu verankern, und später wieder abrufen zu können, ist es wichtig, ihn fachlich zu verorten. Der hilfreiche Anker ist dabei das Steuerrecht, denn dort wird der Begriff verwendet beziehungsweise dort kommt das Verfahren zur Anwendung.
Direkter Abzug der Steuer vom Gehalt
Um den Begriff Abzugsverfahren zu erläutern, kann die Frage "Was ist das Abzugsverfahren?" umformuliert werden, etwa in die Frage "Was wird beim Abzugsverfahren gemacht?" Auf dieser Fragevariante lässt sich nun die Antwort sehr einfach aufbauen. Dazu bedient man sich eines zweiten Tricks, indem man den Ursprungsbegriff in der Antwort aufgreift. Die Antwort-Rohformel lautet deshalb zunächst "Beim Abzugsverfahren wird ... abgezogen." Nun fehlt nur noch der Kern, nämlich was genau abgezogen wird. Hier greift nun zunächst einmal der Anker, nämlich das Steuerrecht: Es werden Steuern abgezogen. Fehlt nur noch die Kerninformation: Wovon werden die Steuern abgezogen? - Vom Gehalt. Damit steht die Antwort: "Beim Abzugsverfahren wird die Steuer gleich vom Gehalt abgezogen." Ergänzend kann man noch hinzufügen: "... und an das Finanzamt abgeführt."
Als Praxisbeispiel ließe sich hier die Lohnsteuer anführen. Anders als die Einkommenssteuer wird die Lohnsteuer vom Bruttolohn errechnet und direkt vom Lohn abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Hier kommen dann auch die Begriffe Brutto und Netto beziehungsweise Bruttolohn und Nettolohn ins Spiel.
Das komplette, kostenlose Video " Was ist das Abzugsverfahren? (https://www.youtube.com/watch?v=sh4nV7kr9_w)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ).
Bildquelle: pixabay
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