Es geht auch ohne Mahnung...
11.04.2018 / ID: 288319
Bildung, Karriere & Schulungen
Was man kauft, muss man auch bezahlen - so viel steht fest. Doch wann genau wird die Kaufsumme fällig? Das sollte auch ein angehender Betriebswirt wissen. Die Frage "Wann gerät ein Käufer in Zahlungsverzug?" taucht deshalb gerne in der mündlichen Prüfung zum Betriebswirt/in (IHK) auf. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert erörtert die Zusammenhänge in seinem kostenlosen Schulungsvideo und zeigt, wie die Inhalte im Gedächtnis über Struktur und Schlüsselwort verankert werden können.
Wer kauft, der zahlt. Und das am besten sofort. Es geht auch im Voraus, also per Vorkasse, oder etwas später. Das hängt im Wesentlichen davon ab, was der Verkäufer und der Käufer miteinander vereinbart haben, etwa im Rahmen der AGB oder durch einen entsprechenden Passus auf der Rechnung. Doch was, wenn ein Kunde nicht sofort zahlt oder nicht spätestens bis zum vereinbarten Termin? Der Fachbegriff lautet hier "Verzug", genauer "Zahlungsverzug".
Zahlungsverzug ist auch ohne Mahnung möglich
Wann ein Zahlungsverzug eintritt, ist wiederum rechtlich geregelt. Die Rechtsgrundlage ist in diesem Fall § 286 BGB. Es gilt also zunächst einmal, die Struktur dieses Paragrafen zu erfassen. Der Verzug des Schuldners, also des säumigen Käufers, wird hier in insgesamt 5 Absätzen geregelt, wobei allerdings nur die ersten drei die wichtigsten sind. Der erste Absatz beschreibt wie so oft die Grundregel, der zweite die Ausnahmen und der dritte eine weitere wichtige Regel.
Die Grundregel in § 286, Abs. 1 BGB besagt, dass der nicht zahlende Kunde durch eine Mahnung in Verzug kommt.
Die wichtigste Aussage in Absatz 2 lautet: Der Mahnung bedarf es nicht, zum Beispiel wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.
Ebenfalls wichtig ist die Regelung in Absatz 3: Der Schuldner kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsausstellung leistet.
Ein zentraler Begriff, d.h. ein Schlüsselbegriff für das Merken des Lernstoffs, ist hier also die "Mahnung".
Damit erschließt sich der Lernstoff zum Thema Zahlungsverzug des Kunden wie folgt: Rechtsgrundlage ist § 286 BGB. Dieser enthält im Absatz 1 das Schlüsselwort "Mahnung", das ist der Grundsatz oder die Grundregel: Wenn jemand nicht zahlt, muss er erst einmal gemahnt werden. Aber es gibt die wichtige Ausnahme im Absatz 3 -- Kurzformel: 30 Tage genug für Verzug. Wenn der Kunde oder Käufer also 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht bezahlt hat, gerät er auch dadurch in Verzug ohne Mahnung. Und Absatz 2 enthält die wichtige Regel, dass die Mahnung entbehrlich ist, wenn für die Zahlung eine Zeit kalendermäßig bestimmt war.
Das komplette, kostenlose Video " Wann gerät ein Käufer in Zahlungsverzug? (https://www.youtube.com/watch?v=n1aW5rRB7SI)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ).
Bildquelle: pixabay
http://www.spasslerndenk-shop.de
Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
Hauptstraße 127 69117 Heidelberg
Pressekontakt
http://www.spasslerndenk-shop.de
Inhaber
Hauptstraße 127 69117 Heidelberg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dr. Marius Ebert
13.10.2020 | Dr. Marius Ebert
Vogel Strauß nach Mahnbescheid?
Vogel Strauß nach Mahnbescheid?
22.09.2020 | Dr. Marius Ebert
Nimm es mit, Kapitän, auf die Reise
Nimm es mit, Kapitän, auf die Reise
11.09.2020 | Dr. Marius Ebert
Mittel zum (Werbe)Zweck
Mittel zum (Werbe)Zweck
22.08.2020 | Dr. Marius Ebert
Fü(h)rwahr kein leichter Job
Fü(h)rwahr kein leichter Job
12.08.2020 | Dr. Marius Ebert
Ein einträgliches Unternehmen
Ein einträgliches Unternehmen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.02.2026 | GRIN Publishing GmbH
Gamification neu gedacht für Wirtschaft und Lehre
Gamification neu gedacht für Wirtschaft und Lehre
26.02.2026 | service94 Gmbh
Fundraising bietet größtmögliche Flexibilität für Arbeitnehmende
Fundraising bietet größtmögliche Flexibilität für Arbeitnehmende
25.02.2026 | Capital Headshots Berlin
Vom Smartphone zur Studioqualität: Professionelle Businessfotografie für überzeugende Markenauftritte
Vom Smartphone zur Studioqualität: Professionelle Businessfotografie für überzeugende Markenauftritte
25.02.2026 | Mikulic Fahrschule Zürich
Blockade im Kopf: Wie die Fahrschule Mikulic Zürich die Prüfungsangst besiegt
Blockade im Kopf: Wie die Fahrschule Mikulic Zürich die Prüfungsangst besiegt
25.02.2026 | Büchmann / Seminare KG
Ausbildung SeniorenAssistenz - eine Berufsperspektive
Ausbildung SeniorenAssistenz - eine Berufsperspektive

