Hand ohne Elfmeter
21.11.2018 / ID: 305279
Bildung, Karriere & Schulungen
In der Wirtschaftssprache werden teils kuriose und merkwürdige Begriffe verwendet, die sich dem unbedarften Unternehmer oder Verbraucher nicht so ohne weiteres erschließen. So dürfte auch die Aufforderung "Unterscheiden Sie Handkauf u. Platzkauf!" im Rahmen der mündlichen Prüfung zum Betriebswirt/in (IHK) den einen oder anderen Prüfling verwirren. Damit dies nicht passiert, erläutert Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert diese beiden Begriffe in seinem kostenlosen Schulungsvideo.
Was unter einem Kauf zu verstehen ist, sollte jedem Unternehmer und Betriebswirt klar sein. Darunter versteht man gemeinhin den Eigentumserhalt an einer Sache oder der Inhaberschaft an einem Recht gegen eine vereinbarte Bezahlung. Dabei regeln zahlreiche Gesetze die Einzelheiten, um Missverständnisse oder Übervorteilungen auszuschließen und beide Parteien zu schützen.
Etwas sperriger sind nun die beiden Begriffe Handkauf und Platzkauf. Hier wird nicht etwa eine Hand oder ein Platz gekauft. Die Begriffe umschreiben vielmehr die Art und Weise, wie der jeweilige Kauf stattfindet.
Auf die Hand oder geliefert?
Beim Handkauf befinden sich der Verkäufer und der Käufer zeitlich und räumlich am selben Ort, sozusagen Auge in Auge gegenüber. Der Verkäufer irgend übergibt die Ware, und der Käufer übergibt das Geld. Genauer und anschaulicher: Der Verkäufer gibt dem Käufer die Ware in die Hand, und der Käufer gibt dem Verkäufer das Geld in die Hand. Deswegen wird diese Kaufvariante als Handkauf bezeichnet. Das Verpflichtungsgeschäft und das Erfüllungsgeschäft fallen zeitlich zusammen. Mit der Übergabe der Ware geht das Risiko an den Käufer über.
Anders dagegen der Platzkauf: Hier können Verkäufer und Käufer räumlich und zeitlich getrennt voneinander agieren. Entscheidend ist allerdings, dass hier die Ware vom Verkäufer an den Käufer gesendet (zugestellt) wird, wobei Verkäufer und Käufer ihren Sitz am gleichen Ort bzw. in der gleichen Gemeinde haben. Der Erfüllungsort ist also der gleiche.
Wird die Ware dagegen an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gesendet, handelt es sich um einen Versendungskauf.
Dazu jeweils ein Beispiel: Herr Meier möchte zum Frühstück frische Brötchen. Er geht zum Bäcker im Ort und trägt dort seinen Wunsch vor. Die Bäckereifachverkäuferin packt die Brötchen ein und nennt den Preis, Herr Meier bezahlt, und die Bäckereifachverkäuferin übergibt Herrn Meier die Brötchen. Dies ist ein typischer Handkauf. Anders sieht es dagegen aus, wenn Herr Meier Lust auf eine abendliche Pizza hat und dazu beim örtlichen Pizzabäcker eine Pizza bestellt, die ihm dann nach Hause geliefert wird. Da beide, der Pizzabäcker und Herr Meier, im gleichen Ort wohnen und er seine Pizza nicht selbst abholt, sondern zugestellt bekommt, handelt es sich hier um einen typischen Platzkauf.
Im Grunde handelt es sich bei den beiden Begriffen also um ganz alltägliche Geschäftsabläufe. Handkauf ist der typische traditionelle, stationäre Ladenverkauf, und Platzkauf ist der Verkauf mit Auslieferung im gleichen Ort. Die Begriffe sind Gegenbegriffe, und für beide gelten die Bestimmungen über den Kaufvertrag.
Das komplette, kostenlose Video " Unterscheiden Sie Handkauf u. Platzkauf! (https://www.youtube.com/watch?v=4E-bKKBVORY)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ).
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