Pressemitteilung von Roul Radeke

AVGS-Förderung für Arbeitslose


Bildung, Karriere & Schulungen

Das Onlineportal selbstständigkeit.de zeigt ihren Zielgruppen, wie sie die kostenlosen Aktivierungs- und Vermittlungsscheine (AVGS) der Agentur für Arbeit erfolgreich für eine Existenzgründung nutzen können.

Definition der AVGS (https://selbststaendigkeit.de/existenzgruendung/finanzierung/gruendungsfoerderung/avgs)

AVGS oder Aktivierungs- und Vermittlungsscheine sind kostenlose Hilfsmittel der Agentur für Arbeit oder der Job-Center, mit denen alle Arbeitslosen oder von der Arbeitslosigkeit bedrohten Personen Maßnahmen zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit in Anspruch nehmen können. Sie sind Mittel der Arbeitsförderung, die in drei Ausführungen zur Verfügung gestellt werden für:

-Maßnahmen der privaten Arbeitsvermittlung (MAPV)
-Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)
-Maßnahmen bei einem Träger (MAT).

Mit den MAT können wiederum fünf Ziele erreicht werden. Von ihnen ist lediglich die "Förderung der beruflichen Selbstständigkeit" für Gründer und Selbstständige interessant,
wie selbststaendigkeit.de mit dem Hinweis auf das Gründercoaching ausdrücklich feststellt.

Umfang der AVGS MAT für Gründer

Existenzgründerseminare und verschiedene Arten von Coachings für Gründer und Selbstständige, die von ausgesuchten Dienstleistern angeboten werden, sind die am meisten gebuchten Veranstaltungen. Die Coachings werden individuell auf die Bedürfnisse der Gründer abgestellt, damit die persönlichen Voraussetzungen und Fertigkeiten auf die geplante selbstständige Existenz ausgerichtet werden können. Ein "Gießkannen-Prinzip" der Wissensvermittlung wäre hinderlich. Deshalb werden die individuelle Geschäftsidee analysiert, die Aufstellung eines Businessplanes unterstützt und Alternativen der Unternehmensfinanzierung erörtert. Dazu gehören auch die Auswahl und die Beantragung von Fördermitteln. Fehlende kaufmännische Kenntnisse werden genauso wie Führungstechniken vermittelt, damit die Gründer ihrer Aufgabe als Firmeninhaber gewachsen sind. Alle Maßnahmen sind kostenlos, so dass die Gründer auch nicht in eine finanzielle Vorlage treten müssen. Rechnungsempfänger ist die Agentur für Arbeit oder ihre zuständigen Job-Center, wie selbststaendigkeit.de besonders betont.

Anspruchsberechtigte der AVGS (https://selbststaendigkeit.de/existenzgruendung/finanzierung/gruendungsfoerderung/avgs)

Die Anspruchsberechtigung teilt sich in die direkte und die fakultative Berechtigung auf. Nur die Gründer, die einen direkten Anspruch haben, können ihre Maßnahmen sofort beantragen. Bei allen anderen Gruppen stellt sich die Frage, ob die Erteilung der AVGS in das Ermessen der zuständigen Behörde fällt. Ist das nicht der Fall, ist überhaupt kein Anspruch auf AVGS gegeben.

Direkter Anspruch auf AVGS

Ein direkter Rechtsanspruch auf AVGS liegt nur bei den Gründern vor, die Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten und schon seit mindestens sechs Wochen als arbeitslos gemeldet sind.

Ermessensanspruch auf AVGS

Folgende Gründer und Selbstständige können der AVGS bewilligenden Behörde die Ermessensfrage stellen:

-Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II oder Hartz IV)
-Erwerbsaufstocker
-Arbeitsuchende, die keine Leistung beziehen
-Berufsrückkehrer
-Fachhochschulabsolventen und Hochschulabsolventen
-Beschäftigte der Transfergesellschaften
-gekündigte oder befristet eingestellte Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis noch drei Monate läuft
-Arbeitsuchende drei Monate, bevor Ausbildung, Studium oder Elternzeit zu Ende gehen
-Selbstständige, denen Arbeitslosigkeit droht
-ehemalige Angehörige der Bundeswehr, sofern sie Leistungen aus dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten

Beantragung der AVGS

Ausführlich widmet sich selbststaendigkeit.de dem Thema, wie AVGS zu beantragen sind. Neben den Formalien der Antragstellung werden Fragen beleuchtet, die von den Gründern und Selbstständigen oft gestellt werden. Damit können die Betroffenen selbst beurteilen, welche Chancen sie auf die Erteilung der AVGS haben.

Fazit

Mit kostenlosen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) unterstützen die Agentur für Arbeit sowie die zuständigen Job-Center die Gründer und Selbstständigen auf dem Weg in ihre neue berufliche Existenz. Deshalb hat die Beratungsplattform selbststaendigkeit.de dieses Thema aufgegriffen, um es Interessenten ausführlich darzustellen. So beschreibt sie, was unter AVGS zu verstehen ist, welcher Umfang an Unterstützung sich für Gründer und Selbständige dahinter verbirgt und wer einen direkten oder fakultativen Anspruch hat, AVGS zu erhalten. Praxisgerecht erläutert selbststaendigkeit.de, was bei der Antragstellung zu beachten ist, damit Gründer und Selbstständige ihre AVGS erfolgreich beziehen können.
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Moltkestrasse 59 47058 Duisburg

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