Nebenberuflich selbstständig mit selbststaendigkeit.de
18.01.2019
Bildung, Karriere & Schulungen
Wissenswertes, Tipps und Tricks hat die auf Gründer, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer spezialisierte Onlineplattform selbststaendigkeit.de in einem ausführlichen Leitfaden für alle Interessierten zusammengestellt, die sich nebenberuflich selbstständig machen wollen oder bereits nebenberuflich selbstständig sind. Ergänzend werden eine kostenlose Erstberatung beim Beraternetzwerk von selbststaendigkeit.de, das "Existenzgründungs Starterpaket" sowie kostenlose Rechnungsvorlagen angeboten.
Gründe für die nebenberufliche Selbstständigkeit (https://selbststaendigkeit.de/news/grundertipps/nebenjob-selbstaendig-was-wissen-sollten-wenn-sich-nebenberuflich-selbstaendig)
Für die Aufnahme einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es unterschiedliche Gründe oder Anlässe. Das zusätzlich verdiente Geld ist nur einer von ihnen. Die freie Zeiteinteilung, die Unabhängigkeit von innerbetrieblichen Anweisungen durch Vorgesetzte können Gründe sein, sofern die nebenberufliche Selbstständigkeit als Durchgangsstadium in die hauptberufliche Selbstständigkeit aufgenommen wird. Auch die Selbstverwirklichung in einem Hobby ist ein Weg in die Nebenberuflichkeit. Zudem bietet die nebenberufliche Selbstständigkeit neue Herausforderungen allen Interessenten, denen der Beruf zu eintönig geworden ist.
Definition der nebenberuflichen Selbstständigkeit
Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist nicht eindeutig definiert, obwohl 58 Prozent aller Gründungen auf die Nebenberuflichkeit entfallen. Das Hauptkriterium ist die zeitliche Beanspruchung. Sie wird mit höchstens 15 Stunden angenommen. Werden 20 Stunden überschritten, ist von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit auszugehen. Die erzielten Einnahmen werden häufig ebenfalls zur Beurteilung herangezogen.
Interessenten für die nebenberufliche Selbstständigkeit (https://selbststaendigkeit.de/news/grundertipps/nebenjob-selbstaendig-was-wissen-sollten-wenn-sich-nebenberuflich-selbstaendig)
Die Liste der Interessenten für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist länger, als gemeinhin angenommen wird. Auf ihr stehen nämlich nicht nur die "üblichen Verdächtigen" wie Gründer, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, also die Zielgruppen von selbststaendigkeit.de, sondern auch noch folgende Personen:
Altersrentner können neben ihrer Rente unbegrenzt Geld hinzuverdienen, ohne dass die Einnahmen auf die Rente angerechnet werden. Anders sieht es bei der Krankenkasse aus. Die nebenberufliche Selbstständigkeit wird bei Altersrentnern häufig als hauptberufliche Selbstständigkeit ausgelegt, wenn 20 Wochenstunden überschritten werden.
Erwerbsminderungsrentner dürfen mit ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit bis zu 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen.
Studierende können ihre nebenberufliche Selbstständigkeit sorglos ausüben, solange sie nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten und monatlich nicht mehr als 435 Euro verdienen. Sofern sie Empfänger von BAföG sind, liegt die anrechnungsfreie Grenze bei 4.410 Euro pro Jahr.
Arbeitsuchende, die Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) sind, gelten bei Überschreiten der Wochenarbeitszeit von 15 Stunden oder einem monatlichen Gewinn von mehr als 100 Euro nicht mehr als arbeitslos. Für die nebenberufliche Selbstständigkeit von Beziehern des Arbeitslosengeld II (ALG II) ist keine zeitliche Obergrenze festgelegt; aber auch ihre nebenberufliche Selbstständigkeit endet bei 20 Wochenstunden. Allerdings sind nur 100 Euro im Monat anrechnungsfrei. In beiden Varianten müssen die Betroffenen der Vermittlung weiter zur Verfügung stehen.
Bezieher von Elterngeld dürfen bis zu 30 Wochenstunden tätig sein. Allerderdings sind sie ab 20 Wochenstunden nicht mehr nebenberuflich selbstständig.
Familienversicherte, Hausmänner oder Hausfrauen, erhalten weder ein Haupteinkommen noch Arbeitslosengeld. Sie sind in ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit auf 18 Wochenstunden und einen Gewinn von monatlich 435 Euro beschränkt.
Rechtsformen für die nebenberufliche Selbstständigkeit
Die Rechtsform einer nebenberuflichen Selbstständigkeit richtet sich nach der geplanten Gründung und der Personenzahl der Gründer. Deshalb hat selbstsändigkeit.de eine Grafik aufgezeichnet, der die Gründer, Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmer die für sie geeignete Rechtsform entnehmen können. Insbesondere wird beschrieben, wie sich die gewerbliche nebenberufliche Selbstständigkeit von der freiberuflichen Selbstständigkeit unterscheidet.
Erlaubnis für die nebenberufliche Selbstständigkeit
In vielen Anstellungsverhältnissen ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob der Hauptarbeitgeber eine nebenberufliche Selbstständigkeit erlauben muss. Deshalb empfiehlt selbststaendigkeit.de auf jeden Fall eine Erlaubnis einzuholen.
Anmeldung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist anmeldepflichtig, aber unterschiedlich für die Gründer, Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmer geregelt. Deshalb widmet selbststaendigkeit.de diesem wichtigen Thema ein sehr differenziertes Kapitel, das jeder an einer nebenberuflichen Selbstständigkeit Interessierte unbedingt selbst durcharbeiten sollte.
Fazit
Für eine nebenberufliche Selbstständigkeit kann es unterschiedliche Anlässe gegen. Auch die Interessenten sind nicht auf die üblichen Gründer, Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmer beschränkt. Deshalb hat sich die Onlineplattform mit diesem Thema ausführlich auseinandergesetzt, um den Interessierten die richtigen Wege zur Erlaubnis, Rechtsform, gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung und innerbetrieblichen Organisation sowie zu den rechtlichen und steuerlichen Grundsätzen aufzuzeigen. Zusätzlich werden eine kostenlose Erstberatung, das "Existenzgründungs Starterpaket" und kostenlose Rechnungsvorlagen angeboten.
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