Pressemitteilung von Klaus Reimann

Unfalltod - Welche Versicherung zahlt?


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Landläufig hält sich die Meinung, dass Versicherungsgesellschaften zwar gerne Beiträge kassieren, sich aber zieren, wenn es um das Bezahlen von Versicherungsleistungen geht. Wie sieht das eigentlich beim Unfalltod aus? Mit welchen Zahlungen können Hinterbliebene rechnen, und wovon hängen die Auszahlungssvoraussetzungen ab? Gemäß statistischem Bundesamt sind ca. 4% der über 800.000 Todesfälle pro Jahr in Deutschland auf eine unnatürliche Ursache wie z.B. Naturkatastrophen, Vergiftung, tödlicher Kontakt mit Tieren, Stürze, Stromunfall, oder Feuer zurückzuführen. Hinzu kommen Todesfälle durch Verkehrsunfall oder Mord. Sicherlich ist jeder Unfalltote ein eher seltener Einzelfall. Doch wer kennt nicht in seinem eigenen Verwandschafts-, Freundes- oder Bekanntenkreis Beispiele für einen dieser Fälle.
Neben dem dramatischen menschlichen Verlust für die Angehörigen, sind die finanziellen Folgen eines solchen Todes für die Hinterbliebenen i.d.R. schwerwiegender Natur. Unfälle passieren immer unerwartet und treffen meist Menschen, die in der Blüte ihres Lebens stehen und für die finanziellen Folgen eines solchen Ereignisses meist nicht vorgesorgt haben. Mit den finanziellen Folgen müssen dann die Familie bzw. die Angehörigen umgehen. Was ist beim Unfalltod für die Angehörigen an Zahlungen zu erwarten? Bei vielen Arbeitgebern läuft zunächst für drei Monate die Gehaltszahlung weiter, wenn der Arbeitsvertrag oder tarifliche Regelungen dies vorsehen. Doch selbstverständlich ist das nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen scheiden als Anspruchsstelle aus, die seit 2004 das gesetzliche Sterbegeld (https://www.solidar-versicherung.de/das-unternehmen-solidar/) gestrichen wurde, und seit dem nur privat durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung vorgesorgt werden kann. Hat der Verstorbene eine Unfallversicherung abgeschlossen, zahlt diese meist beim Unfalltod nicht, da der Kerngedanke dieser Versicherung in der Zahlung einer Geldsumme im Falle der Invalidität als Unfallfolge besteht. Als Zusatzbaustein kann eine Versicherungsleistung für den Unfalltod separat vereinbart werden, dies ist jedoch eher die Ausnahme. Besteht eine Risikolebensversicherung, kann diese in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich des Themas Witwen-oder Halbwaisenrente ist mit dem Rentenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen.
Häufig unterschätzt wird in diesem Zusammenhang die klassische Sterbegeldversicherung (https://www.solidar-versicherung.de/), die von den traditionellen Sterbekassen in Deutschland angeboten werden. Eine Sterbekasse zahlt im Falle des Unfalltods neben der vereinbarten Versicherungssumme die doppelte Leistung. Diese Leistung ist im Versicherungsschutz enthalten, hierfür wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben. Wurde eine Versicherungssumme von € 8.000,- abgeschlossen, erhöht sich diese Leistung bei Unfalltod auf € 16.000,- zzgl. Gewinnbeteiligungen. Aufgrund der häufig erheblichen finanziellen Folgen eines Unfalltodes für die Familien ist dieses Zusatzsterbegeld eine sinnvolle Leistung der Sterbekassen. Voraussetzung für die Zahlung des doppelten Sterbegeldes ist allerdings, das der Unfalltod der Sterbekasse explizit angezeigt wird. Aus der Sterbeurkunde geht die Todesursache nicht hervor. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, egal ob der Tod eine natürliche Ursache ist oder in Folge eines Unfalls eintritt. Bereits für geringe monatliche Beiträge kann jeder eine solche Versicherung abschließen. Die Diskussion über die Zahlungswilligkeit bei einer Sterbekasse im Leistungsfall gibt es nicht. Wird der Tod durch Übermittlung der Sterbeurkunde nachwiesen, sind die Auszahlungsvoraussetzungen gegeben und die Zahlung erfolgt prompt. Die eingezahlten Beiträge in eine Sterbegeldversicherung sind daher gut investiertes Geld, von dem die Angehörigen in jedem Fall profitieren werden. Es lohnt sich daher, sich über die Angebote wie z.B. der Solidar Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG (https://www.solidar-versicherung.de/die-leistungen-der-sterbeversicherung/) zu informieren und seine Angehörigen entsprechend abzusichern.
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