Sterbegeldversicherung oder Treuhandmodell?
03.12.2018
Handel & Dienstleistungen
Privatpersonen die zu Lebzeiten eine finanzielle Vorsorge für Ihr Begräbnis treffen möchten, haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder Sie entscheiden sich für die klassische Mitgliedschaft in einer Sterbekasse (https://www.solidar-versicherung.de/), oder es wird ein Geldbetrag in die häufig von Bestattern angebotenen Treuhandmodelle eingezahlt. In der Zeitschrift Finanztest 02/2018 wurden die in der Bestattungsbranche häufig anzutreffenden Treuhandlösungen untersucht. Das Ergebnis lautete: "Einiges bleibt unklar!". Finanztest bemängelte vor allem die aus Verbrauchersicht unklaren bzw. fehlenden Regelungen einer Guthabenverzinsung. Meist erfolgt eine Verzinsung von 0,1% p.a., ohne das dies entsprechend vertraglich geregelt ist. Große Teile der Verträge seien nicht eindeutig formuliert, dies betreffe vor allem die Kündigungsklauseln. Solche Unklarheiten gibt es im Einmalzahlungstarif einer Sterbekasse wie der Solidar nicht. So garantiert z.B. die Solidar Sterbekasse ihren Kunden lebenslang eine Mindestverzinsung von 1,75% p.a. Die Vertragsformulierungen bei Sterbekassen wie der SOLIDAR (https://www.solidar-versicherung.de/sterbegeldversicherung/?pid=84d814eaca&cid=3a12d6aea2&gclid=EAIaIQobChMIubGnraGD3wIVCbTtCh0GYQAzEAAYASAAEgKnLfD_BwE) sind im Einklang mit dem Versicherungsvertragsgesetz und im Sinne der Kunden eindeutig formuliert. Entscheidend sind jedoch die deutlich geringeren Einzahlungsbeträge einer Sterbegeldversicherung ggü. den Treuhandmodellen. Folgendes Beispiel verdeutlicht dies:
In einem Beratungsgespräch zur Bestattungsvorsorge wird aufgrund der individuellen Wünsche zur Ausgestaltung des Begräbnisses für eine 60 Jahre alte Person ein Finanzierungsbedarf von EUR 6.000,- ermittelt. Der Geldbetrag steht zur Einzahlung in die Bestattungsvorsorge bereits zur Verfügung. Bei den Treuhandmodellen sind üblicherweise EUR 6.000,- einzuzahlen. Bei der SOLIDAR Sterbekasse wären für eine 60-jährige Person lediglich EUR 4.848,- einmalig einzuzahlen, das entspricht einer Ersparnis von EUR 1.152,- bzw. rund 20 %. Vorsorgende Personen sollten den Bestatter auf diesen deutlichen Unterschied hinweisen, falls nur ein Treuhandmodell angeboten werden sollte. Bei der Vorsorge über eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlungstarif entsteht für alle Beteiligten eine Win-Win Situation. Der Kunde spart ca. 20 % im Vergleich zu den Bestattern, die nur mit Treuhandmodellen arbeiten.
Die Einmalzahlungstarife von Sterbekassen wie der Solidar (https://www.solidar-versicherung.de/der-ratgeber-der-solidar-sterbegeldversicherung/sterbegeldversicherung-der-solidar/) sind den bekannten Treuhandmodellen folglich überlegen.
http://www.solidar-versicherung.de
SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG
Alleestr. 119 44793 Bochum
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