Pressemitteilung von Dr. Marius Ebert

Mit Sonderausgaben Steuern sparen


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Beim Thema Ausgaben denken viele zunächst an betriebliche Ausgaben, im zweiten Schritt an die privaten Ausgaben in Form von Einkäufen oder Zahlungen wie Miete, Strom und Wasser. Genau hier könnte ein Prüfling ins Stolpern geraten, wenn in der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) nach Beispielen für Sonderausgaben gefragt wird. In seinem kostenlosen Schulungsvideo klärt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert diesen Begriff und gibt Beispiele für solche Sonderausgaben.

Vor der eigentlichen Beantwortung der Frage nach Beispielen zu Sonderausgaben ist es hilfreich und sinnvoll, den Begriff zunächst zu verorten. Der Begriff Sonderausgaben gehört in das Steuerrecht, und zwar genauer in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Hier liegt ein bestimmtes Schema zugrunde, das u.a. auch Minuszeilen enthält. Diese Minuszeilen sind nichts anderes als Dinge, die man absetzen kann, die also dazu beitragen, die private Steuerlast zu senken.
Wer es genauer belegen möchte, kann hier auf das Einkommensteuergesetz verweisen, und zwar auf § 10 bzw. § 10a EStG. Demzufolge sind Sonderausgaben solche Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und die auch nicht wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.

Vorsorgeaufwendungen senken die private Steuerlast

Zu diesen Sonderausgaben zählen somit Vorsorgeaufwendungen und Versicherungsbeiträge, Kirchensteuer und Spenden. Auch Unterhaltszahlungen gehören dazu. Typische Beispiele für Sonderausgaben als Antwort auf die Prüfungsfrage wären somit etwa Beiträge für die Altersvorsorge einschließlich privater Rentenversicherung und Riester-Rente, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge zu einer bestehenden Unfall- und Haftpflichtversicherung, Unterhaltszahlungen, Kirchensteuer, Spenden an anerkannte Vereine und Organisationen, Mitgliedsbeiträge, aber sogar auch die Kosten für eine erste Ausbildung und für Schulgeld, etwa einer Privatschule.

Weniger wichtig für die Beantwortung der Prüfungsfrage ist der Hinweis, dass hier nicht grenzenlos abgesetzt werden kann und dass die Zahlungen als solche belegt werden müssen. Sie müssen also tatsächlich erfolgt sein. Eine Rechnung alleine genügt nicht. Bei Spenden sollte deshalb auch eine Spendenquittung vorliegen. Lediglich bei Spenden unter 200 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis, also ein Buchungsbeleg.

Das komplette, kostenlose Video " Geben Sie Beispiele für Sonderausgaben! (https://www.youtube.com/watch?v=mshRI3Tg_10)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ).

Bildquelle: pixabay
Sonderausgaben Einkommenssteuer Wirtschaftsfachwirt/in IHK Schulung Video Dr. Marius Ebert

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