Legal "abgezogen"
22.01.2020
Bildung, Karriere & Schulungen
Nicht nur zur Weihnachtszeit klagen viele Arbeitnehmer über die vielen Abzüge, wenn sie ihre Lohnabrechnung durchsehen. Da es sich hier um einen Begriff aus der Wirtschaft handelt, wird er auch für die mündliche Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) relevant. Auch die Frage "Was ist das Abzugsverfahren?" zielt in diese Richtung. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo auf, wie die Frage durch einen kleinen Trick leicht beantwortbar wird.
Grundsätzlich wichtig und hilfreich für die Beantwortung der Frage nach dem Abzugsverfahren ist die fachliche Einordnung. Das Abzugsverfahren gehört in das Steuerrecht.
Die Tücke der Prüfungsfrage liegt in ihrer Formulierung. Ein wörtliches Aufgreifen der Frage würde bei der Beantwortung zu einem komplizierten Satzgefüge führen, in dem der Prüfling schnell den Überblick verliert, etwa in der Art "Das Abzugsverfahren ist ein steuerliches Berechnungsverfahren, bei dem...".
Schritt für Schritt zur Lösung
Dieser komplizierte Umweg lässt sich geschickt vermeiden. Und genau hier setzt der Prüfungstrick ein: Indem das Verb "ist" ersetzt wird durch ein anderes, z.B. "bedeutet", so dass die Antwort nun beginnt mit der Aussage "Abzugsverfahren bedeutet, dass...". Alternativ könnte man auch den Ursprungsbegriff direkt aufgreifen und antworten: "Beim Abzugsverfahren wird...".
Nun gilt es nur noch, den Begriff mit Inhalt zu füllen: "... bedeutet, dass die Steuer gleich einbehalten wird", oder, um den ursprünglichen Begriff Abzugsverfahren aufzugreifen "... gleich vom Gehalt abgezogen wird". Noch eleganter ist der folgende Weg: "Beim Abzugsverfahren wird die Steuer gleich vom Gehalt abgezogen".
Nun fehlt nur noch das zweite Merkmal des Abzugsverfahrens: "... und an das Finanzamt abgeführt."
Die anfangs etwas trickreiche Frage lässt sich somit sehr elegant beantworten mit der Aussage: "Abzugsverfahren bedeutet: Steuer wird gleich abgezogen und dann an das Finanzamt abgeführt."
Möglicherweise möchten die Prüfer dann auch noch ein Beispiel dazu hören, oder der Prüfungskandidat zeigt seine Kompetenz und gibt es von sich aus. Ein Beispiel für die Anwendung des Abzugsverfahrens ist die Lohnsteuer, die ja bekanntlich eine Spielart der Einkommensteuer ist. Aber hier liegt zum Beispiel ein Unterschied: Lohnsteuer wird tatsächlich im Abzugsverfahren abgezogen. Da ist auch die Unterscheidung zwischen Brutto und Netto wesentlich. Denn Sozialabgaben werden ja ebenfalls noch abgezogen, bis der Arbeitnehmer dann sein Nettogehalt hat. Aber das ist ein Teil von dem, was vom Bruttolohn abgezogen wird, nämlich die Steuer im Abzugsverfahren.
Das komplette, kostenlose Video " Was ist das Abzugsverfahren? (https://www.youtube.com/watch?v=sh4nV7kr9_w)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ).
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