Anerkennung als HELP zertifizierter Berufsbetreuer
30.04.2020
Bildung, Karriere & Schulungen
Hier die wichtigsten Informationen der HELP Akademie München zur Berufsbetreuung, der Ausbildung und Zertifizierung. Die HELP Akademie (https://help-akademie.de)ist berechtigt und befähigt, geprüft von der Regierung Oberbayern und vom TÜV SÜD AZAV zertifiziert.
Wer kann Berufsbetreuer werden?
Nach § 1897 Abs. 1 BGB muss das Betreuungsgericht eine natürliche Person zum Betreuer bestellen. Eine natürliche Person ist jeder geborene Mensch, der Träger von Rechten und Pflichten ist. Er sollte einen mittleren Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung und Sozialkompetenz haben. Findet das Betreuungsgericht keine natürliche Person, kann es die Betreuung einem Betreuungsverein übertragen.
Wo bewerbe ich mich als Berufsbetreuer?
In den über 600 Amtsgerichtsbezirken in Deutschland ist dies unterschiedlich. In den meisten Gerichtsbezirken wählen die örtlichen Betreuungsbehörden die Betreuer aus und empfehlen diese dem Betreuungsgericht. Mancherorts wählen die Betreuungsrichter die Betreuer aus und in anderen Bezirken werden die Betreuer von der Betreuungsbehörde und dem Betreuungsgericht gemeinsam ausgewählt. Sicherheitshalber fragen Sie bei den jeweiligen Amtsgerichten - Abteilung Betreuungsgericht- nach.
Wie kann jemand berufsmäßig rechtliche Betreuungen führen?
Der Gesetzgeber hat bisher noch kein Berufsbild für Berufsbetreuer definiert. Ein Berufsbetreuer muss in der Lage sein, die betreute Person in allen vom Gericht angeordneten Aufgabenkreisen zu vertreten und benötigt umfangreiche Kenntnisse aus verschiedenen Rechts- und Sozialgebieten, Krankheitsbildern usw. Daher soll das Gericht zuvor die zuständige Behörde zur Eignung des ausgewählten Betreuers anhören (§ 1897 Abs. 7 BGB).
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, haben die Betreuungsstellen Verfahren entwickelt, um bei Interessenten das Vorliegen der Voraussetzungen zur Führung von berufsmäßig geführten Betreuungen zu prüfen. Dabei wird festgestellt, ob die persönliche und fachliche Eignung vorliegt, um die Angelegenheiten der oder des Betreuten in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreisen rechtlich zu besorgen und die Betreute oder den Betreuten persönlich zu betreuen. Ohne die Vorgaben des Gesetzgebers bildeten sich in der Praxis Kriterien für diese Anforderungen heraus. Diese Kriterien sind Bestandteil des Auswahlverfahrens (Anforderungsprofil und Ablaufschema eines Auswahlverfahrens für Interessierte).
Aus diesen Gründen sind die Ausbildungen und Kurse zur Berufsbetreuung wichtig.
Nahezu alle Betreuungsstellen orientieren sich an den aktuellen "Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl", in denen die wichtigsten Basisqualifikationen aufgeführt sind.
Wenn Sie die Anerkennung als Berufsbetreuerin oder -betreuer anstreben, prüfen Sie sich zuvor, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und lassen sich bei Zweifeln dazu fortbilden. Von der HELP Akademie erhalten Sie das Zertifikat. Eine Bewerbungs- Ablehnung hat viel Aufwand und unnötige Zeit gekostet.
Wer wird betreut?
Dazu wird derzeit wie folgt sondiert und verfahren:
Kann eine volljährige Person aufgrund von psychischer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen, seelischen oder Demenz-bedingten Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen, bestellt das Betreuungsgericht für diese Person einen gesetzlichen Betreuer nach §§ 1896 ff BGB.
Falls sich niemand aus Familien- oder Freundeskreis findet, der die Betreuung ehrenamtlich übernehmen kann, ist die Bestellung eines Berufsbetreuers durch das Betreuungsgericht vorgesehen und erforderlich.
Wie ist der Bedarf an Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern?
Schon jetzt und in absehbarer Zeit besteht enormer Bedarf an zusätzlichen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern. Dies durch die älter werdende Gesellschaft in Verbindung mit der Zunahme von Demenz-erkrankungen.
Interesse an der Ausbildung?
Wenn Sie über die persönliche Eignung verfügen und sich für die Ausbildung mit Zertifikat als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bei uns interessieren, beraten wir Sie gerne über den weiteren Weg dahin.
Bei der Behörde benötigen Sie später folgende Unterlagen:
-Ihre Schriftliche Bewerbung
-Ihren Lebenslauf
-Alle Zeugnisse,
-Aus- und Weiterbildungsnachweise ( z.B. bei der HELP Akademie)
-Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
-Auszug aus der Schuldnerkartei
Gemäß § 1897 Absatz 7 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. Betreuervergütungsgesetz muss die zuständige Stelle (meist Betreuungsbehörde) vor der Bestellung eines Betreuers zu dessen Eignung angehört werden und sich vom Bewerber alle Nachweise vorlegen lassen.
Vergütung
Die Vergütung erfolgt je nach Qualifikation des Betreuers und der Fallkonstellation in pauschalierter Form. Hier können Sie prüfen, welche Vergütung Sie mit Ihrem jeweiligen Ausbildungs- oder Studienberuf erhalten können.
Ausbildungskosten
Die Kosten der Seminare zum Berufsbetreuer finden Sie hier auf der HELP Home Page. (https://www.help-akademie.de/berufsbetreuer-bzw-gerichtlich-bestellter-betreuer/)
Die Seminare sind in 5 einzelne Module unterteilt, je nach Buchungszeitpunkt kosten die Module ab 612,-EUR, der komplette Lehrgang mit 189 Std.-Ausbildungsdauer kostet ab 2.890,-EUR
https://www.help-akademie.de
HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Fürstenrieder Str 279 a 80335 München
Pressekontakt
http://www.help-akademie.de
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