Kosmetik- und Fußpflegeschule Schäfer bietet Hygiene-Sachkundenachweis an Kosmetik und Fußpflegeschule Schäfer bietet Sachkundenachweis in der In
01.11.2011
Bildung, Karriere & Schulungen
Frankfurt/Gießen, 31. Oktober 2010. Die Hygiene ist ein wichtiges Thema in der Gesundheit, Körper- und Schönheitspflege, das seit geraumer Zeit im Fokus der Ministerien für Gesundheit steht. Bertoffen sind eine Reihe unterschiedlicher Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung mehr oder minder engen am Menschen arbeiten. Hierzu zählen Tätigkeiten in der Haarpflege, der Kosmetik und Fußpflege, des Tätowierens, Pigmentierens und Piercens. Dabei unterliegen die Zielsetzungen und die Anforderungsprofile der Infektionshygieneverordnungen jeweils der Hoheit der einzelnen Bundesländer.
Im Bundesland Hessen hat das zuständige Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit mit dem Erlass der Infektionshygieneverordnung vom 24. März 2010 eine Regelunggetroffen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um eine notwendige Sachkunde zu erlangen. Im § 1, Abs. (1) wird zuvor das Tätigkeitsfeld definiert: "Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (z.B. HIV- undHepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung." Weiter heißt es im § 1, Abs. (2): "Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet." Im § 2 der Verordnung ist definiert: "Mit der Durchführung der Desinfektions- und Sterilisationsverfahren dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen." Die notwendige Sachkunde in der Infektionshygiene ist laut Erlass durch eine entsprechende Grundausbildung mit dem Unterrichtsfach "Hygiene" nachzuweisen oder durch einen entsprechenden Grund- oder Spezialkurs zu erwerben. Ausschlaggebend für die Kurswahl ist die Frage, ob eine Tätigkeit mit oder ohne Instrumentenaufbereitung ausgeübt wird. Personen, die Instrumente nicht selbst aufbereiten (sterilisieren), besuchen den Grundkurs über 8 Unterrichtseinheiten. Personen, die Instrumente selbst aufbereiten (sterilisieren), besuchen den Spezialkurs über 30 Unterrichtseinheiten (zzgl. 10 Stunden Selbststudium).
Ab November 2011 kann der Sachkundenachweis zur neuen Infektionshygieneverordnung in der Kosmetik- und Fußpflegeschule Schäfer in Gießen und Frankfurt erworben werden. Dabei werden beide Versionen (Grundkurs und Spezialkurs) des Sachkundenachweises für Kosmetiker/innen und Fußpfleger/innen angeboten. Der Grundkurs über 8 Stunden richtet sich an Kosmetiker/innen und Personen, die ausschließlich kosmetische Fußpflege anbieten und im Sinne der Infektionshygieneverordnung keine Instrumentenaufbereitung betreiben. Personen, die in der med. Fußpflege tätig sind und der Instrumentenaufbereitung unterliegen, müssen u.a. nach den Regelungen der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) Sachkenntnisse für die Aufbereitung von Medizinprodukten besitzen. Diese und andere Inhalte wie rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeitsschutz, Grundlagen der Mikrobiologie, Grundlagen der Hygiene bei Podologen und Fußpflegern, Qualitätsmanagement, Instrumentenkunde, Materialkunde, Aufbereitungskreislauf, Entsorgung, Reinigung und Desinfektion, Sichtkontrolle, Funktionskontrolle, Pflege, Verpackung, Sterilisation oder die dokumentierte Freigabe werden im Spezialkurs über 30 (+ 10 Std. Selbststudium) Stunden vermittelt.
Weitere Informationen zu den Kursen, sowie Kosten und Termine hat die Kosmetikschule Schäfer auf ihren Webseiten unter http://www.kosmetikfachschule.de (Schulungszentrum Frankfurt) und http://www.kosmetikschule-schaefer.de (Schulungszentrum Gießen) veröffentlicht.
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