Was passiert, wenn Stundenaufzeichnungen fehlen?
01.06.2022
Bildung, Karriere & Schulungen

Zeiterfassung ist Pflicht bei:
- Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohn
- Einführung von Kurzarbeit im Betrieb
- Flexibler Arbeitszeit, zum Nachweis der Überstunden
Mit welchen Konsequenzen müssen Arbeitgebende rechnen, wenn sie in diesen Fällen der Pflicht zur Zeiterfassung nicht nachkommen?
Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohn
Je nachdem, um welche Beschäftigung es sich handelt, ist der Zoll die erste Prüfinstanz in Sachen Stundenaufzeichnung und Zeiterfassung. Gerade bei dem ersten Punkt, der Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohnsektor, führt der Zoll regelmäßige Betriebsprüfungen durch.
IM NIEDRIGLOHN SIND MITARBEITENDE, DIE WENIGER ALS ZWEI DRITTEL DES MEDIANBRUTTOVERDIENSTES VERDIENEN. IM APRIL 2018 LAG DIE NIEDRIGLOHNGRENZE BEI EINEM BRUTTOVERDIENST VON 11,05 EUR PRO STUNDE.
Es müssen Beginn und Ende sowie Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden. Diese Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten, auf den Tag der Arbeitsleistung, erfolgten Kalendertag erfolgt sein.
Sofern bei einer Prüfung durch den Zoll die Stundenaufzeichnungen fehlen, können Geldbußen bis zu 30.000 € verhängt werden. Betriebe, die wegen eines Verstoßes gegen das MiLoG oder das AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt wurden, können zeitweise von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden.
Bezug von Kurzarbeitsgeld
Während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen Stundennachweise mit Angaben der Arbeits- und Ausfallstunden geführt werden. Die Führung von Zeitnachweisen ist für die Berechnung des KuG-Erstattung Voraussetzung.
Fehlt die Stundenaufzeichnung dann müssen eventuell erhaltene Beträge und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge vollständig zurückgezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit prüft spätestens bei der Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld, ob entsprechende Nachweise vorliegen.
Geprüft werden Arbeitszeitnachweise und Arbeitszeitkonto, Entgeltabrechnungen (Gehalts- oder Lohnabrechnung), Kündigungsschreiben und/oder Aufhebungsverträge sowie Urlaubspläne oder Urlaubslisten.
Streitigkeiten bei Überstundenvergütung
Wenn Mitarbeitende regelmäßig Überstunden leisten, dann steht ihnen eine Überstundenvergütung oder ein Freizeitausgleich zu. In vielen Unternehmen werden Überstunden auf Zuruf notiert und ebenso abgefeiert.
Kommt es zum Streit, fehlen aber oft Stundennachweise, meist zum Nachteil der Betriebe. Sofern dann eine allgemeine Zeiterfassung im Unternehmen fehlt, kann die tatsächliche Arbeitszeit des Mitarbeitenden nicht nachgewiesen werden. Angestellte können dann sogar mit handschriftlichen Notizen den Nachweis über die geleisteten Überstunden erbringen.
Sind Überstunden in den Arbeitsverträgen nicht ausgeschlossen, werden die Überstunden gebilligt, bzw. geduldet reklamiert und müssen daher ausgeglichen, bzw. vergütet werden.
STUNDENNACHWEISE MÜSSEN IN DEUTSCHLAND MINDESTENS ZWEI JAHRE AUFBEWAHRT WERDEN. §16 ARBEITSZEITGESETZ (ARBZG)
Wie sollte aufgezeichnet werden?
Natürlich hilft ein elektronisches Zeiterfassungs-System, wie TimePunch, die Stunden einfach und übersichtlich zu erfassen, es ist aber nicht zwingend notwendig. Auch eine manuelle Zeiterfassung z.B. via Excel-Datei ist zulässig. Zu diesem Zweck haben wir eine Excel-Vorlage entwickelt, mit dem die Stunden einfach aufgeschrieben werden können.
Download: https://www.timepunch.de/resources/Zeiterfassung_Vorlage_2022_v1.xlsx
Ein späterer Wechsel auf ein professionelles Zeiterfassung-System ist selbstverständlich immer möglich.
TimePunch KG
Herr Gerhard Stephan
Bauhofstr. 34
68623 Lampertheim
Deutschland
fon ..: +49 (6206) 70409-10
fax ..: +49 (6206) 70409-09
web ..: https://timepunch.de
email : info@timepunch.de
Pressekontakt
TimePunch KG
Herr Gerhard Stephan
Bauhofstr. 34
68623 Lampertheim
fon ..: +49 (6206) 70409-10
web ..: https://timepunch.de
email : info@timepunch.de
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Herr Gerhard Stephan
24.08.2022 | Herr Gerhard Stephan
Zeiterfassung für Kleinbetriebe? Ja, Zeiterfassung für Kleinbetriebe!
Zeiterfassung für Kleinbetriebe? Ja, Zeiterfassung für Kleinbetriebe!
Weitere Artikel in dieser Kategorie
20.04.2025 | weltweiser
Neue Studie zeigt: Neuseeland bleibt beliebtes Ziel für deutsche Austauschschüler:innen
Neue Studie zeigt: Neuseeland bleibt beliebtes Ziel für deutsche Austauschschüler:innen
20.04.2025 | Eva Kreuzpaintner
Wenn das Leben Umwege nimmt
Wenn das Leben Umwege nimmt
18.04.2025 | Sales Consulting LLC
Mit System zum Marktführer: Die Umsatz Profis revolutionieren den Coaching-Vertrieb
Mit System zum Marktführer: Die Umsatz Profis revolutionieren den Coaching-Vertrieb
16.04.2025 | HotelPartner AG
HotelPartner Revenue Management erweitert Führungsteam: David Reissenegger übernimmt Business Development
HotelPartner Revenue Management erweitert Führungsteam: David Reissenegger übernimmt Business Development
15.04.2025 | TQ-Group
After-School-Event bei TQ begeistert junge Talente
After-School-Event bei TQ begeistert junge Talente
